Corona-Risikopatienten entlassen
AK erkämpfte Wiedereinstellung

Der Arbeitnehmer wandte sich nach seiner Entlassung an die AK. | Foto:  panthermedia net - tommyandone
  • Der Arbeitnehmer wandte sich nach seiner Entlassung an die AK.
  • Foto: panthermedia net - tommyandone
  • hochgeladen von Michaela Klinger

Nach 20 Jahren im Betrieb wurde ein Mann aus dem Bezirk Eferding von seinem Arbeitgeber, einerMaschinenbaufirma, gekündigt und entlassen. Der Grund: Der Arbeitnehmer konnte als Corona-Hochrisikopatient nicht zur Arbeit kommen. Die AK setzte nun die Wiedereinstellung des Mannes durch.

BEZIRK EFERDING. Seit zwei Jahrzehnten ist der Mann aus dem Bezirk Eferding als Arbeiter bei einer Maschinenbaufirma tätig. Und das, obwohl er an einer starken Einschränkung des Immunsystems und der Nierenfunktion leidet. Corona veränderte alles: Sein Hausarzt stellte im März 2020 ein Attest aus, das ihn als Hochrisikopatient einstufte. Es schrieb fest: Der Arbeitnehmer solle nicht zur Arbeit gehen, um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden.

Arbeitgeber uneinsichtig

Der Arbeiter, der an einer Maschine in einer Fertigungshalle eingesetzt war, teilte das seinem Arbeitgeber unverzüglich mit und informierte ihn auch darüber, dass die Lohnkosten vom Bund ersetzt würden.
Doch dem Arbeitgeber war die Situation zu unsicher – zu diesem Zeitpunkt war der Schutz der Risikogruppen noch nicht endgültig geregelt – und er kündigte das Arbeitsverhältnis. Während der Kündigungsfrist forderte der Arbeitgeber den Arbeiter mehrmals auf, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Als der Arbeitnehmer dies nicht tat, weil noch keine Maßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt worden waren, sprach die Firma sogar eine Entlassung aus. Der Mann wandte sich verzweifelt an die AK, die erfolgreich das aufrechte Arbeitsverhältnis bei Gericht einklagte. Das Gericht urteilte: Der Arbeiter hatte dem Attest seines behandelnden Arztes zu Recht vertraut. Außerdem durfte er der Arbeit fernbleiben, weil der Arbeitgeber nie den Beweis eines sicheren Arbeitsplatzes erbracht hatte. Sowohl Kündigung als auch Entlassung mussten deswegen zurückgenommen und das gesamte Entgelt für die Zeit nach der Entlassung nachgezahlt werden. Das Arbeitsverhältnis des Mannes ist somit dank der AK weiterhin aufrecht.

Zur gesundheitlichen kam finanzielle Sorge

„Es ist unglaublich, wie manche Arbeitgeber mit jahrzehntelang treuen Beschäftigten umgehen. Der Mann war ohnehin in absoluter Sorge um seine Gesundheit und dann musste er auch noch um seine finanzielle Existenz bangen, obwohl er nur den Empfehlungen des Arztes Folge leistete“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Grieskirchen & Eferding auf MeinBezirk.at/Grieskirchen-Eferding

Neuigkeiten aus Grieskirchen & Eferding als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Grieskirchen & Eferding auf Facebook: MeinBezirk.at/Grieskirchen&Eferding - BezirksRundschau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Grieskirchen & Eferding und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.