Bilanz der Arbeiterkammer Grieskirchen
Fast drei Millionen Euro erkämpft

Beratung in der AKOÖ.  | Foto: Erwin Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich
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Die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen zieht Bilanz über das Corona-Krisenjahr 2020. Mitglieder vertrauten mehr denn je auf die AK, die annähernd drei Millionen Euro für die Arbeitnehmer des Bezirks erstritt.

BEZIRK GRIESKIRCHEN. Die Corona-Krise hat auch die Arbeitnehmer im Bezirk Grieskirchen im vergangenen Jahr massiv betroffen. Über 6.300 Arbeitnehmer suchten Rat und Hilfe. „Wichtig war der AK, dass die Menschen auch in den Bezirken trotz Lockdowns und der Umstellung der Beratung auf telefonischem und elektronischem Weg wie gewohnt schnelle und kompetente Beratung und Hilfe bekommen. Wir haben im März 2020 deswegen quasi über Nacht die nötigen technischen und organisatorischen Veränderungen auf die Beine gestellt und das hat aufgrund der hohen Flexibilität und Professionalität der AK-Experten hervorragend funktioniert“, sagt AK-Vizepräsident Andreas Stangl. In Summe hat die AK Grieskirchen beinahe drei Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpft.

Homepage der AK Oberösterreich stark nachgefragt

Der Auskunftsbedarf und die vorübergehende Einstellung der persönlichen Beratungen wirkten sich im Vorjahr auch auf die Nutzung der Website der AK Oberösterreich enorm aus. Die Website wurde um 50 Prozent mehr genutzt als im Jahr davor. Der größte Teil des Zuwachses lässt sich auf die spezifisch für Corona relevanten arbeitsrechtlichen Themen zurückzuführen. Der Online-Besuch des Bereichs „Arbeit & Recht“ verdreifachte sich nahezu von 500.000 auf rund 1,4 Millionen Seitenaufrufe.

Erfolge auf interessenpolitischer Ebene

Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellungnahmen, Gesetzesbegutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer durchgesetzt werden. Zwei Beispiele dafür sind der Einsatz zum Schutz von schwangeren Beschäftigten und für eine gesetzliche Regelung beim Home-Office.

Schutz für Schwangere

Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona Krise gefordert. Mit einer neuen Regelung sind nun viele schwangere Beschäftigte in der Pflege, in der mobilen Pflege, in Krankenhäusern, in Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen (Friseurinnen, Physiotherapeutinnen, Kosmetikerinnen, Masseurinnen) besser geschützt. Wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen (kein Körperkontakt, Mindestabstand von zwei Metern) oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz (etwa Home-Office) nicht möglich ist, dann hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des bisherigen Entgelts. Wird die Freistellung in Anspruch genommen, haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Entgelts.

Regelung für Home-Office

Die Arbeit im Home-Office hat durch die Corona-bedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Nutzten vor Beginn der Pandemie nur rund fünf Prozent der Arbeitnehmer in Österreich Home-Office, arbeiteten laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 bereits rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus. Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Sozialpartner und Bundesregierung Ende Jänner auf eine Home-Office-Regelung geeinigt. Die Bemühungen der AK haben sich ausgezahlt, endlich gibt es klare Rahmenbedingungen für die Arbeit zuhause. Zentraler Punkt ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten. Die Nutzung von Home-Office muss in Zukunft schriftlich vereinbart werden.
Die neuen Regeln stellen klar, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN bereitstellen oder einen Kostenersatz zahlen muss. Die Abschreibung von Kosten für Anschaffungen und die Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber sorgen dafür, dass Betroffene einen finanziellen Ausgleich bekommen. Zudem ist nunmehr das wichtige Thema Unfallversicherung geregelt. Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt.

Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. gestartet

Die AK Oberösterreich hat schon vor Wochen mit dem Home-Office-Test-Tool (H.O.T.T.) ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten gestartet. Dieses beantwortet sämtliche Details zur Home-Office-Thematik, beinhaltet zehn Fragen und liefert eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Weitere Infos und eine Home-Office-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesandt. Mehr Infos finden Sie hier. 


Top-Corona-Themen in Grieskirchen

Die weltweite Krise forderte die Arbeitnehmer auch im Bezirk Grieskirchen so stark wie noch nie: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen ließen viele Beschäftigte verzweifeln – und die Telefone der Bezirksstelle heiß laufen. „Corona hat natürlich auch in der Beratung der AK Grieskirchen eine enorme Rolle gespielt. Die Menschen hatten vor allem Fragen zur Entlohnung während der Kurzarbeit, zu Home Office, Urlaubs- und Zeitausgleichsanordnungen, Unklarheiten in Bezug auf die Frage, wer zu den Risikogruppen zählt, sowie Probleme mit der Kinderbetreuung wegen geschlossener Schulen und Kindergärten. Wir konnten hier massiv dazu beitragen, die erste Verunsicherung zu nehmen. Die Menschen waren unglaublich dankbar, in dieser kritischen Zeit kompetente Auskunft zu bekommen“, sagt die Bezirksstellenleiterin der AK Grieskirchen, Elisabeth Marschalek.

Alte Bekannte abseits Corona

Dauerbrenner in der Beratung abseits von Corona waren im vergangenen Jahr in Grieskirchen nicht bezahlte Löhne und Gehälter, offene Überstunden,Kündigung und Einvernehmliche Auflösung, Fragen zu Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld sowie Elternteilzeit, die Überprüfung von Dienstverträgen sowie die Kontrolle von Endabrechnungen. Häufig hatten die AK-Mitglieder auch Fragen zur abschlagsfreien Pension und zu Sperren beim Arbeitslosengeld. Erneut zeigte sich, wie wertvoll die Arbeit von Betriebsräten ist: Von jenen Fällen, in denen die AK Rechtshilfe und Rechtsvertretung leisten musste, waren mehr als 85 Prozent von Beschäftigen aus Betrieben ohne Betriebsrat.

Rund drei Millionen Euro erkämpft

Der Großteil der Ratsuchenden wandte sich telefonisch an die AK Grieskirchen – es waren über 4.700 Anfragen und damit um 91 Prozent mehr als im Jahr 2019. Etwa 1.000 Personen kamen persönlich in die Bezirksstelle, 400 baten um Auskunft per E-Mail. Zusätzlich haben Bildungsexperten annähernd hundert persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.
In Summe konnte die AK Grieskirchen im Arbeitsrecht durch außergerichtliche Interventionen oder auf dem Gerichtsweg beinahe 440.000 Euro für die AK-Mitglieder zurückholen. Geld, das den Beschäftigten zugestanden ist, das ihnen allerdings von den Arbeitgebern unrechtmäßig vorenthalten wurde. Insgesamt wurden 118 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen.
In Sozialrechtsangelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Renten) erstritt die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr rund 2,4 Millionen Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeitnehmer aus insolventen Betrieben 150.000 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Grieskirchen im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.970.234 Euro.

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