Unterstützung für Wirte
Keine Schanigartengebühren in Eferding

Eferdinger Wirte erhalten Unterstützung seitens der Stadtgemeinde. Zudem hat die Bundesregierung am 11. Mai Details zum sogenannten "Wirtshaus-Paket" als Hilfe für die von der Corona-Krise schwer getroffene Gastronomie bekanntgegeben. | Foto: Olaf Wandruschka/Fotolia
  • Eferdinger Wirte erhalten Unterstützung seitens der Stadtgemeinde. Zudem hat die Bundesregierung am 11. Mai Details zum sogenannten "Wirtshaus-Paket" als Hilfe für die von der Corona-Krise schwer getroffene Gastronomie bekanntgegeben.
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In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde dem Antrag auf kostenlose Vergrößerung der Schanigärten zugestimmt und die Aussetzung der Gebühren dafür beschlossen.

EFERDING. Auch die Eferdinger Gastronomie hat mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Ab 15. Mai darf sie wie berichtet unter strengen Auflagen wieder öffnen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtgemeinde Eferding in ihrer jüngsten Gemeinderatssitzung auf Antrag von Astrid Zehetmair eine Aussetzung der Schanigärten-Gebühren beschlossen:

„Wir legen Wert auf eine belebte Gastronomie im Herzen unserer Stadt. Ich hoffe, dass wir damit unsere geplagten Wirte in dieser schwierigen Zeit ein wenig entlasten können.“ Astrid Zehetmair, ÖVP Fraktionsobfrau

Neben dem Erlass der Gebühr wurde auch dem Antrag auf kostenlose Vergrößerung der Schanigarten zugestimmt. Möglich ist die Ausweitung auf das Doppelte der bisher beantragten Fläche. So können die Hygienevorschriften –  maximal vier Personen zuzüglich den eigenen minderjährigen Kindern an einem Tisch – leichter erfüllt werden.

Wirtshaus-Paket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 11. Mai Details zum sogenannten "Wirtshaus-Paket" als Hilfe für die von der Corona-Krise schwer getroffene Gastronomie bekanntgegeben.  Dieses bezeichnet Oberösterreichs Gastronomieobmann Thomas Mayr-Stockinger als „Starthilfe“. Das Paket verspricht den heimischen Gastronomiebetrieben Entlastungen im Ausmaß von insgesamt 500 Millionen Euro. Die wesentlichen Eckpunkte beziehen sich auf eine Steuersenkung für nichtalkoholische Getränke auf zehn Prozent (vorerst befristet bis Jahresende), die Abschaffung der Schaumweinsteuer, Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierungen, die Anhebung der Höchstgrenzen für steuerfreie Essensgutscheine sowie Erleichterungen bei der Einstellung von Aushilfskräften. Mehr dazu nachzulesen auf meinbezirk.at

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