Wenig Fortschritte bei Kinderbetreuung im Bezirk

Der Ausbau der Betreuungseinrichtungen kommt nur schleppend voran, vor allem bei den Öffnungszeiten tut sich wenig. | Foto: Robert Kneschke/ fotolia
  • Der Ausbau der Betreuungseinrichtungen kommt nur schleppend voran, vor allem bei den Öffnungszeiten tut sich wenig.
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BEZIRK (fui). Ab Anfang nächsten Jahres ist die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten nicht mehr kostenlos, was berufstätige Eltern vor mehr oder weniger große Herausforderungen stellt. Wenig Grund zum Jubeln geben auch die Ergebnisse des 18. Arbeiterkammer-Kinderbetreuungsatlas. Mit dem Kinderbetreuungsatlas gibt die AK jedes Jahr einen Überblick über das Betreeungsangebot in den oberösterreichischen Gemeinden. Als Maßstab für das Ermöglichen einer Vollzeitbeschäftigung wird ein Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) herangezogen, der für Kindergärten folgende Kriterien vorsieht: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Mittagessen zumindest von Montag bis Donnerstag und maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen. Jene Gemeinden, die alle diese Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus auch eine Betreuung für Unter-Dreijährige und Volksschulkinder anbieten, werden als „1A-Gemeinden“ besonders positiv hervorgehoben.

Trotz Verbesserungen bleibt Grieskirchen unter Durchschnitt

Bad Schallerbach, Grieskirchen, Schlüßlberg, Tollet und Wallern sind die einzigen "1A" Gemeinden Bezirk. Das sind 14,7 Prozent aller Grieskirchner Geminden, was deutlich unter dem OÖ-Durchnschnitt von 19,2 Prozent liegt. 
Dennoch hat sich auch einiges verbessert: Neumarkt hat die Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder eingeführt, Sankt Thomas hat die Öffnungszeiten verlängert und das Mittagessen eingeführt sowie die Nachmittagsbetreuung für die Volkschulkinder ausgebaut. Erfreulicherweise bieten auch alle Gemeinden des Bezirks ein Betreuungsangebot für Unter-Dreijährige.

Die Detailergebnisse für den Bezirk Grieskirchen sind online unter ooe.arbeiterkammer.at abrufbar.

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