Landwirte entsetzt über neue Belastungen

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Die neue Einheitsbewertung wird die Energieholzflächen verschwinden lassen.

Mehrere höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen die Verfassungsrichter festgestellt hatten, dass die Einheitswerte (EHW) als Besteuerungsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich zulässig seien, diese jedoch aktualisiert und den heutigen Werten angepasst werden müssten, führen jetzt in der gesamten Landwirtschaft zu einer Neubewertung der EHW zum 01.01.2014, wirksam ab 2015. Durch diese neuen EHW sollen die Besteuerungsgrundlagen aktualisiert werden und werden die Entscheidungen der Verfassungsrichter somit umgesetzt.
Die neuen EHW stellen aber massive Belastungen für die Landwirte dar. So sind in der Ausfüllhilfe vorgesehen Energieholzflächen auf landwirtschaftlichem Grund als Ackerfläche, also landwirtschaftliche Nutzfläche anzugeben. Dies würde den derzeitigen EHW von Euro 50.- pro Hektar auf durchschnittlich Euro 1200.- steigen lassen. Das bedeutet letztlich eine 20-24 fache Erhöhung. Betroffen davon sind alle Landwirte, die auf die Produktion von Energieholz gesetzt haben. Energieholz kann aber im Vergleich mit einer landwirtschaftlichen Fläche, die z. B. als Ackerfläche mit Mais bebaut würde, nur alle 10 Jahre geerntet werden. Dennoch würde diese Fläche letztlich als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche bewertet werden und somit 10 Jahre den betroffenen Landwirten nur Kosten verursachen.
Der ursprüngliche Grund warum Energieholzflächen beworben wurden, nämlich Gas- und Ölimporte nach Österreich zu verringern, wäre durch diese neue Bewertung der EHW vollkommen aus den Augen verloren. Da zudem Energieholz nur durch eine einheitliche Betriebsprämie (die allerdings nur für 50% der Betriebsfläche gilt) gefördert wird, ein Acker mit Maisanbau aber aus dem ÖPUL und von der EU eine Förderung erhält, werden die Landwirte, die Energieholzflächen haben, diese jetzt dann in Maisanbauflächen umwandeln.
Wenn wir also es mit unseren Klimaschutzzielen ernst meinen, dann müssen wir hier tätig werden, da sonst die Energieholzflächen in Österreich verschwinden und in Ackerlandschaften verwandelt werden. Dies kann aber nicht in unserer aller Sinn sein. Deshalb fordern wir auch eine andere EHW-Bewertung der forstwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z. B. Energiewald. Diese andere Bewertung muss den Umstand berücksichtigen, dass diese Flächen nur alle 10 Jahre geerntet werden können. Deshalb können und sollen diese Flächen auch nicht Ackerflächen von der EHW-Bewertung her gleichgesetzt werden.
Alle EHW-Erhöhungen und zugleich Kürzungen und Streichungen von derzeitigen Förderungen und treffen vor allen Dingen kleinere und Nebenerwerbslandwirte proportional stärker als Landwirte mit einer großen Landwirtschaft. Dies beruht auch darauf, dass Mitgliedschaften und Kontrollen (z. B. Kontrolle der Bio-Landwirtschaften) einen Mindestkostenanteil haben und dieser mit der Größe des Betriebes abnehmen oder sogar nach oben begrenzt sind. Ebenso verhält es sich mit den Beiträgen zur Sozialversicherung. Zum Beispiel muss ein Landwirt mit Euro 10.000.- EHW monatlich einen SV-Beitrag in der Höhe von Euro 457,77 bezahlen. Ein Landwirt mit Euro 50.000.- EHW muss einen monatlichen SV-Beitrag in der Höhe von Euro 1082,43 bezahlen, also gerade einmal etwas mehr als das Zweifache eines Landwirtes mit einer kleinen Landwirtschaft, obwohl er aber über weitaus mehr landwirtschaftlichen Grund verfügt.
Diese Ungerechtigkeiten müssen dringend beseitigt werden, wenn wir nicht weiter dabei zusehen wollen, dass auch noch unsere letzten kleinen Landwirtschaften endgültig sterben werden.

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