Zum Pendeln gezwungen
Knapp die Hälfte der arbeitenden Grieskirchner müssen zum Arbeitsplatz mehr als 20 km zurücklegen.
Als Pendler bezeichnet man jene Arbeitnehmer, die zum Arbeiten in eine andere Wohngemeinde „pendeln“ müssen. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, besteht das Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat, in Form der Pendlerpauschale und des Pendlereuros. Im Bezirk Grieskirchen sind das rund 11.000 Personen – die Arbeiterkammer Grieskirchen bezieht sich hier auf Zahlen der Statistik Austria aus 2014.
Komfortabler wäre es vermutlich für jeden, näher am Arbeitsplatz zu wohnen bzw. eine Stelle in der Nähe des Wohnortes zu haben. In jedem Fall würde am Ende des Tages mehr Freizeit, mehr Geld und eine kleinerer ökologischer Fußabdruck zurückbleiben. Aber: Wichtig ist in erster Linie natürlich die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen.
Im Bezirk Grieskirchen sind laut AMS zurzeit etwa 500 Stellen offen. Demgegenüber stehen rund 12.500 Arbeitnehmer die den Bezirk verlassen um ihrem Beruf nachzugehen. Die Zahlen sprechen eine direkte Sprache: Viele Menschen werden von den Gegebenheiten zum Pendeln gezwungen.
Der Masterplan
Das Landwirtschaftsministerium – seit 2014 „Ministerium für ein Lebenswertes Österreich“ genannt – unter Andrä Ruprechter arbeitet zurzeit am „Masterplan ländlicher Raum“, um diese Gegebenheiten zu änderen bzw. den Trend zur Landflucht umzukehren. Ziel des Plans ist es in jedem Fall, die Konzentration von Arbeitsplätzen in den Ballungsräumen zu reduzieren und den Lebensmittelpunkt der Menschen wieder aufs Land zu verschieben – erste Ergebnisse der Erhebungen in ganz Österreich sollen im Juni veröffentlicht werden.
Ab 25 km Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort und einer gewissen Unzumutbarkeit der öffentlichen Verbindung besteht Anspruch auf Pendlerpauschale und -euro – Berechnung mittels des Pendlerrechners
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.