Ausnahmen von Corona-Beschränkungen
Welche Gesundheitsdienste weiterhin erlaubt sind
Um die Verbreitung des Corona-Virus Covid-19 einzudämmen, sind viele Handels- und Dienstleistungsbetriebe geschlossen. Tätigkeiten, die direkt am Kunden durchgeführt werden, sind nicht zulässig. Dazu zählen etwa Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur und Nagelstudio.
Es gibt aber Ausnahmen, die auch den Gesundheits- oder Sanitätssektor betreffen. Die Wirtschaftskammer hat eine Liste erstellt, was weiterhin zulässig ist.
- Bandagisten
- Verkauf von Medizinprodukten, Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Augenoptiker
- Fußpflege für Diabetiker und Kunden mit akuten Schmerzen
- Heilmassage
- Herstellung von kosmetischen Artikeln
- Hörgeräteakustik (ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal)
- Orthopädieschuhmacher und -techniker
- Zahntechniker
- Bestatter (ohne Kundenverkehr im Schauraum)
- Schädlingsbekämpfung
- Fitnessstudios sind geschlossen, dürfen aber Online- und Videotraining anbieten.
- Farb- und Typberatung, Humanenergetik, Lebens- und Sozialberatung darf telefonisch oder online durchgeführt werden.
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