Nur wenige Ausnahmen
Keine Besuche mehr im Krankenhaus Güssing
In den burgenländischen Landeskrankenhäusern Güssing, Oberwart, Oberpullendorf und Kittsee sind die Besuchsmöglichkeiten seit heute, Dienstag, auf ein Minimum reduziert. Grund sind die verschärften Sicherheitsbestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das Besuchsverbot gilt vorerst bis 6. Dezember.
Laut der Krankenhausgesellschaft KRAGES sind Besuche im Krankenhaus grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt nur wenige Ausnahmen:
- Besuche und Begleitung von Minderjährigen (maximal zwei Personen pro Patient)
- Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten (maximal zwei Personen)
- Rund um Geburten (maximal eine Person)
- Besuche in Palliativsituationen und bei Verabschiedungen
- Besuche von Patienten, die länger als sieben Tage stationär aufgenommen sind (maximal ein Besucher oder eine Besucherin alle sieben Tage ab dem 8. Tag des stationären Aufenthalts)
Für die Besuche muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Eisl: "Ansteckungszahlen müssen jetzt sinken"
"Die Entwicklungen in ganz Österreich und im Burgenland sind mehr als besorgniserregend. Unsere Kapazitäten vor allem in den Intensivstationen und beim Personal können nur reichen, wenn sich jetzt alle an die Maßnahmen halten und die Anzahl der Neuinfektionen rasch sinkt", mahnte KRAGES-Geschäftsführer Hubert Eisl. Was unbedingt zu vermeiden sei, sei die "Triage" in der Intensivstation, also die Frage, wer ein Intensivbett bekommt und wer nicht.
Schnelltest vor Zutritt
Vor dem Zutritt ins Krankenhaus testet die KRAGES alle Besucher per Antigen-Schnelltest. Die Wartezeit auf das Ergebnis beträgt rund 20 Minuten. Nur mit einem negativen Testergebnis ist der Zutritt erlaubt. Für den Schnelltest werden fünf Euro eingehoben. Während des Aufenthaltes im Spital müssen alle Besucher eine FFP2-Maske tragen. Diese bekommt man bei der Zugangskontrolle.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.