Neubauer-Tod: Prozess nach erster Verhandlungsrunde vertagt
Sachverständiger im Kunstfehler-Prozess geht von zu großer Verzögerung der Notoperation aus
Der Prozess gegen jenen Chirurgen des Krankenhauses Güssing, der die Operationen an dem danach verstorbenen Neuberger Bürgermeister Daniel Neubauer durchgeführt hat, ist nach dem ersten Verhandlungstag vertagt worden.
Der Sachverständige, der die Operationsabläufe analysiert hatte, änderte während der Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt sein Gutachten ab. Bis Prozessbeginn hatte dieses den Vorwurf enthalten, der Chirurg habe eine falsche Operationsmethode angewandt.
Als zentrale Frage kristallierte sich der Vorwurf heraus, die zweite Nach-Operation nach dem ursprünglichen Blinddarm-Eingriff sei um mehr ale einer Stunde zu spät erfolgt Der Gutachter bekräftigte mehrmals, dass die zeitliche Verzögerung für den fatalen Ausgang der Operation ausschlaggebend war. Die Operationsmethode selbst habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Vom Gericht wurde nach den Zeugeneinvernahmen ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll die Frage klären, welche Verantwortung beim Anästhesisten liegt, der die Operation vorbereitet hatte.
Im Prozess geht es um die Frage, was in der Nacht vom 16. auf den 17. März, als die zweite Operation durchgeführt wurde, geschah. Das Gericht will klären, ab wann sich der Zustand des Patienten verschlechterte, wann die Blutung im Bauchraum festgestellt wurde, wer über welche Maßnahmen wann entschied, wann die zweite notwendige Operation eingeleitet wurde und warum sich der Chirurg für eine laparoskopische Operation entschied. Offen ist auch die Frage, warum der Patient noch mitten in der Nacht von der Intensiv- auf die Normalstation verlegt wurde.
Der behandelnde Chirurg ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Während des Prozesses bekannte er sich nicht schuldig. Er sagte, der Patient sei ansprechbar gewesen, nur das Blutbild sei auffällig gewesen. Er habe sich daher für einen minimal-invasiven Eingriff entschieden. Auch der Anästhesist habe keine Bedenken diesbezüglich geäußert.
Neubauer wäre "zu 90 Prozent zu retten gewesen, wäre eine Stunde früher reagiert worden", erklärte Wilfried Horvath, Abteilungsleiter der Chirurgie, im Zeugenstand. Dazu hätte allerdings die Blutung früher erkannt und der Patient früher in den Operationssaal gebracht werden müssen. Außerdem hätte der Anästhesist eingreifen müssen. Sein Eindruck sei, dass der Ernst der Lage von den Ärzten nicht erkannt worden sei.
Ob das nun in Auftrag gegebene zweite Gutachten weitere Anklagen nach sich zieht, ist offen. "Wenn sich neue Sachverhalte ergeben, kann grundsätzlich ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet werden", erklärt Verena Strnad von der Staatsanwaltschaft.
Davon hängt auch ab, wann der Prozess seine Fortsetzung findet. Gerichts-Insider gehen davon aus, dass das frühestens im Feber der Fall sein wird.
Im Falle einer Verurteilung drohen dem Chirurgen bis zu drei Jahre Haft.
Neubauer hatte sich im März im Krankenhaus Güssing einer Blinddarmoperation unterzogen. Nach dem Eingriff kam es zu Komplikationen, er wurde daraufhin ein zweites Mal operiert. Nach dieser Operation verschlechterte sich sein Zustand, er wurde nach Graz verlegt, wo er kurz darauf starb.
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