Saisonbilanz 2019/20
1.647 Wildunfälle in den Bezirken Güssing und Jennersdorf
1.647 Wildunfälle haben sich in der Saison 2019/20 in den beiden südlichsten burgenländischen Bezirken ereignet. 901 entfielen laut Jagdunfallstatistik der Statistik Österreich auf den Bezirk Güssing, 746 auf den Bezirk Jennersdorf.
Im Jahr 2020 wurden im Burgenland 22 Wildunfälle mit Personenschaden registriert. Dabei wurden 24 Personen verletzt. Die offizielle Zahl der im Straßenverkehr getöteten Wildtiere in der Saison 2019/20 belief sich im Burgenland auf 8.487, die Dunkelziffer dürfte aber weit höher liegen.
Die häufigste Unfallursache für Wildunfälle ist laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) Unachtsamkeit und Ablenkung, gefolgt von nicht angepasster Geschwindigkeit. Jeder zweite Wildunfall ereignet sich bei Dunkelheit. "Abhilfe können hier Nachtsichtgeräte in Fahrzeugen und ereignisgesteuerten Wildwarnanlagen darstellen. Eine Warnung des Verkehrs erfolgt bei Letzterem nur dann, wenn Wildtiere sich tatsächlich in Straßennähe befinden", erläutert Othmar Thann, Direktor des KFV.
Tipps für den Ernstfall
Auch wenn man instinktiv oft lieber ausweichen würde: Ein Ausweichmanöver ist bei einem Wildunfall nicht zu empfehlen, so das KfV. Denn ein solches sei deutlich riskanter als ein Zusammenstoß. Stattdessen sollte im Ernstfall stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Angefahrene Tiere sollten durch Experten ver- bzw. entsorgt werden.
Der ARBÖ gibt folgende Ratschläge:
- Vorausschauend fahren, besonders auf wenig befahrenen (Neben-)Straßen
- Tempo anpassen, vor allem bei Dämmerung und in der Dunkelheit
- Überquert Rehwild bei Dämmerung oder in der Nacht die Straße, mehrmals hintereinander hupen (Dauerhupe vermeiden)
- Eingeschaltetes Fernlicht kann die Tiere irritieren
- Das Auto nicht verreißen oder Haken schlagen
Ist doch ein Wildunfall passiert, sollte laut ARBÖ folgendes beachtet werden:
- Die Unfallstelle muss abgesichert werden, die Polizei verständigt sowie eine Anzeige gemacht werden.
- Tote Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.
- Bei Wildschaden besteht unverzügliche Verständigungspflicht. Passiert keine Meldung, macht man sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar. Zudem ist dieser Schritt wichtig, um eine Bestätigung für die Kaskoversicherung zu erhalten.
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