Südburgenländische Bauernhöfe können sich Campern öffnen
HAGENSDORF (mw). Landwirtschaftsbetriebe im Südburgenland sollen sich als Gastgeber für Wohnmobil-Urlauber ein Zubrot verdienen können. Das ist Ziel einer Initiative, die Agrarlandesrätin Verena Dunst vorgestellt hat.
Gesucht werden Bauern, die direkt neben ihrem Hof Stellplätze für Wohnmobile bis insgesamt neun Personen zur Verfügung stellen können. "Benötigt werden lediglich eine befestigte Zufahrt, ein Wasseranschluss und eine Steckdose", erläutert Franz Bauer von der Landesregierung.
Keine großen Investitionen
"Mit Wohnmobiltouristen erschließen sich der Region zusätzliche, gut situierte Qualitätsgäste, ohne dass große Mittel in den Ausbau von Fremdenzimmern investiert werden müssen", betont Dunst.
Viele Wohnmobil-Urlauber seien im Pensionsalter und auch außerhalb der Hauptreisezeiten unterwegs. Zusätzliche Gäste würden auch den Ab-Hof-Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten erleichtern, so Dunst.
Zusatzverdienst für Bauern
"Es wäre für viele Betriebe als Zusatzverdienst interessant", betont der Hagensdorfer Landwirt Siegfried Marth, der bereits Urlaub am Bauernhof anbietet und sich mit dem Gedanken trägt, auch Wohnmobilisten aufzunehmen.
In einem eigenen Reiseführer für Wohnmobilurlauber, der zum Jahresende fertig sein soll, werden alle Bauernhof-Stellplätze aufgelistet. Ähnliche Führer für "Wohnmobilurlaub am Bauernhof" gibt es bereits für Deutschland, Frankreich und Italien.
Interessierte Landwirte können sich unter der Mailadresse bauerfranz@inode.at melden.
Welche Voraussetzungen benötigt ein Stellplatz für ein Wohnmobil?
• Die Zufahrt sollte befestigt sein ( Feldweg).
• Der Stellplatz sollte eben sein, eine Breite von ca. vier Metern und eine Länge von zehn Metern haben.
• Im Bereich der Zufahrt ist ein Wasseranschluss (Gardenakupplung) willkommen.
• Eine Außensteckdose mit 12 A Absicherung und funktionierendem Fehlerstromschutzschalter bringt zusätzlichen Komfort.
• Der Inhalt der Campingtoilette kann über ein WC entsorgt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
• Es dürfen ohne eine Genehmigung als Campingplatz höchstens neun Personen gleichzeitig über eine Woche aufgenommen werden.
• Genutzt werden dürfen die Abstellplätze für vier Monate im Jahr.
• Die Stellplätze sollen sich im Verbund mit den Gebäuden befinden. Im gewidmeten Grünland dürfen keine Stellplätze ausgewiesen werden.
• Je Nächtigung ist die Ortstaxe an die Gemeinde abzuführen.
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