Mietzinsregelung "neu"
Den Gemeinden bleibt mehr übrig

Nach der einheitlichen Mietzinsregelung des Landes, müssen die AnwärterInnen zwei Jahre Hauptwohnsitz vorweisen können.
  • Nach der einheitlichen Mietzinsregelung des Landes, müssen die AnwärterInnen zwei Jahre Hauptwohnsitz vorweisen können.
  • hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)

RUM/ABSAM. Lange Zeit war die Mietzinsregelung Grund für Ungleichgewicht am Wohnungsmarkt. So zum Beispiel bekam man in Innsbruck ab dem ersten Tag mit Hauptwohnsitz die Beihilfe, in anderen Gemeinden musste man sogar bis zu drei Jahren warten, um sie überhaupt beantragen zu können. Um dieser Schieflage entgegenzuwirken beschloss die Landesregierung – in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband – eine einheitliche Regelung für ganz Tirol zu treffen. Dabei werden die Gemeinden, die ihren BürgerInnen Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ausschütten, finanziell entlastet. Bisher wurde die Beihilfe zu 30 Prozent von der Gemeinde finanziert und zu 70 Prozent vom Land. Ab 1. Jänner tritt die neue Regelung in Kraft und damit auch der neue Finanzierungsschlüssel: Das Land zahlt 80 Prozent der Ausgaben. Nichtsdestotrotz müssen das die Gemeinden im Sinne der Gemeindeautonomie im Gemeinderat beschließen. Absam und Rum haben diesen Schritt schon hinter sich gebracht. Der Absamer Gemeinderat war einstimmig dafür, im Rumer Gemeinderat brachten die Freiheitlichen mit zwei Gegenstimmen ihre Kritik an der neuen Regelung zum Ausdruck.

Zwei Jahre Wartezeit

Arno Guggenbichler, Bgm. von Absam, begrüßt die einheitliche Regelung. "Das ist eine solidarische Regelung. Es kann zwar jeder auf Gemeindeautonomie pochen, aber ich hoffe wirklich, dass das jede Gemeinde durchsetzt." Nun müssen AntragstellerInnen flächendeckend zwei Jahre Hauptwohnsitz vorweisen können, um Anspruch auf Beihilfe zu haben. In Absam bedeutet das, ein halbes Jahr mehr warten wie bisher.
In Rum verlief die Abstimmung in der letzten Gemeinderatssitzung nicht so reibungslos. Der Antrag wurde von den Grünen eingebracht. GR Bernhard Kirchebner: "Ich bitte den Gemeinderat, den Vorschlag des Landes eins zu eins umzusetzen, sonst entfallen wir der Finanzierung durch das Land." Dazu aus dem Büro der zuständigen Landesrätin, Beate Palfrader: "Die Mietzinsbeihilfe ist eine freiwillige Sozialleistung. Grundsätzlich kann eine Gemeinde in ihrem eigenen, verfassungsrechtlich garantierten Wirkungsbereich zu nichts gezwungen werden. Seitens des Landes gehen wir aber davon aus, dass die neue Regelung von den Gemeinden umgesetzt wird, zumal es für die Gemeindebürger eine höhere Unterstützung gibt." Die Anwartschaft betrug in Rum bisher drei Jahre, künftig – wie oben schon erwähnt – nur zwei Jahre. Ein Grund für die Freiheitliche Partei, der Regelung nicht zuzustimmen. GR Jürgen Mayer: "Die Zwei-Jahres-Frist nützt nur dem Zuzug von sozial schwachen Schichten. Außerdem drückt das die Mietpreise nach oben. Das wollen wir nicht." Gleichzeitig möge man die Beihilfe an Deutschkenntnisse knüpfen – so der Wunsch der FPÖ. Bgm. Edgar Kopp nimmt in der Diskussion ebenfalls Stellung: "Beide haben recht. Aus sozialen Gründen ist die neue Regelung für die Massen besser, die Beihilfe macht die Wohnungen aber tatsächlich teurer." VermieterInnen würden diese nämlich schon vorab mit in den Mietpreis einberechnen.

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