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Haben Sie ihre Winterreifen schon montiert?

Mit 1. November heißt es für Autofahrer Winterausrüstungspflicht.  | Foto: Symbolbild (Pixabay)
  • Mit 1. November heißt es für Autofahrer Winterausrüstungspflicht.
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  • hochgeladen von Michael Kendlbacher

Mit 1. November heißt es für Autofahrer Winterausrüstungspflicht. Jeder Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie auch Mopedautos benötigen von 1. November bis 15. April die richtige Ausrüstung. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen. Die BEZIRKSBLÄTTER möchten von Ihnen wissen: Haben Sie ihre Winterreifen schon montiert?

Bei Unfall drohen strafrechtliche Folgen

Winterreifen müssen hierzulande über eine M+S Kennzeichnung verfügen. Hinzu kommt, dass eine Profiltiefe von 4 mm gegeben sein muss. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 50 Euro rechnen. Die BEZIRKSBLÄTTER rät den Lenkern mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Denn auch der Morgenfrost kann für rutschige Straßen sorgen.

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