AK Zangerl fordert Einpendlerkarte für Innsbruck

Foto: AK Tirol

Der erste Schritt zur neuen Parkraumbewirtschaftung ist bereits gemacht. Seit Mai ist im Innsbrucker Stadtzentrum die 90-Minuten-Kurzparkzone ausgedehnt worden, gilt bis um 21 Uhr und kostet 70 Cent pro halbe Stunde. Noch im heurigen Jahr soll das Gebiet der 180-Minuten-Kurzparkzone abgeändert werden.

Darüber hinaus werden in den nächsten Monaten Parkstraßen geschaffen, die auch bisher unbewirtschaftete Flächen in der Höttinger Au, Hötting-West, Wilten, Pradl, Saggen und Reichenau betreffen werden. In Parkstraßen gibt es kein zeitliches Limit, wodurch den ganzen Tag durchgängig geparkt werden kann. Mit einem Tarif von 50 Cent pro Stunde und einem Maximaltarif von 7 Euro pro Tag wird das Parken aber kostenpflichtig sein.

Diese Regelung zu Parkstraßen trifft in erster Linie Einpendler, die täglich nach Innsbruck kommen und in den Gebieten der Parkstraßen ihren Arbeitsplatz haben. Sie können dort de facto nicht mehr parken, denn bei 200 Arbeitstagen würde dies Kosten von 1.400 Euro (!) pro Jahr für das Parken in Parkstraßen ergeben.

Die Arbeiterkammer Tirol fordert deshalb eine Dauerparkkarte untertags für Einpendler. Diese Einpendlerkarte sollte auf Antrag gewährt werden, so viel kosten wie die Parkkarte für Anrainer und auch nur für jenen Bereich gültig sein, in dem sich der Arbeitsstandort befindet.

Zangerl: „Wir haben volles Verständnis dafür, dass auch die Innsbrucker Anrainer einen Parkplatz brauchen, man sollte jedoch nicht die beiden Gruppen gegeneinander ausspielen, aber die Parkproblematik ist auch für viele Pendler vorhanden. Die Gleichstellung von Anrainern und Einpendlern wäre nicht nur gerechter, sondern würde auch keinen übermäßigen Konflikt um den knappen Parkraum verursachen, da die Einpendler in der Regel ja nur während der Arbeitszeit das Auto in diesen Gebieten abstellen und nicht während der Abend- und Nachtstunden.“

Der AK Präsident: „Wer nicht im Stadtzentrum arbeitet, hat zum Teil nämlich gar keine Alternativen zum Auto. Das öffentliche Verkehrsnetz ist auf das Innsbrucker Stadtzentrum ausgelegt. Hat der Arbeitnehmer, egal ob er in Innsbruck oder in einer anderen Gemeinde wohnt, nicht das „Glück“, entlang der Buslinie zu wohnen, die in der Nähe des Arbeitsortes führt, so wäre er gezwungen, zuerst in das Stadtzentrum zu fahren und dort umzusteigen. Das würde einen enormen zeitlichen Mehraufwand darstellen und darüber hinaus die Situation in den überfüllten Stadtbussen zu Stoßzeiten noch verstärken.“

Auch das Nutzen von Parkgaragen ist nur in der Innenstadt eine Alternative, da es außerhalb des Zentrums kaum Parkgaragen gibt. Noch teurer als die Parkstraßen sind übrigens die beiden als Park & Ride deklarierten Flächen am Tivoli und auf dem Hafengelände mit 8 Euro pro Tag. Der Großteil der Arbeitnehmer wird dadurch gezwungen sein, in den angrenzenden Stadtteilen ohne Parkraumbewirtschaftung zu parken. Überfüllte Straßenzüge sind in diesen Randgebieten somit vorprogrammiert.

Zangerl: „Die Stadtregierung sollte eines nicht vergessen - Nach Innsbruck pendeln knapp 50.000 Beschäftigte ein. Diese Einpendler stellen einen wesentlichen Einkommensfaktor für die Stadt dar und sichern den Standort der Landeshauptstadt maßgeblich.“ Ihre Situation wird mit dem neuen Konzept zur Parkraumbewirtschaftung deutlich erschwert, wodurch es notwendig ist, ihnen mit der Einführung einer Einpendlerkarte das Parken weiterhin kostengünstig zu ermöglichen.

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