Wirbel um Koranverteilung am Oberen Stadtplatz in Hall

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Vergangenen Freitagnachmittag, dem 9. Jänner 2015 fand am Oberen Stadtplatz in Hall eine Gratis-Verteilaktion des Koran in deutscher Sprache statt.
Bgm. Eva Posch hatte dazu einem Österreicher eine Erlaubnis erteilt. Bei der „Koranverteilung“ handelt es sich um einen Bewilligungstatbestand nach § 82 Abs. 1 StVO („Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken“; Zuständigkeit der Gemeinde). "Wenn nicht damit zu rechnen ist, dass es zu Verkehrs- oder Lärmproblemen kommt, werden solche Ansuchen meist genehmigt" erklärt Bgm. Posch. Außerdem sei das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religonssfreiheit ein hohes Gut, dass man schützen müsse.

Kritik von der FPÖ

Strikt gegen die Aktion war die FPÖ. „Ich frage mich, warum die Gemeinde Hall unter ÖVP-Bürgermeisterin Posch, eine ‚Lies!‘ Aktion von radikalen Salafisten genehmigen kann. Angesichts der derzeitigen Situation haben wir es nicht notwendig, dass unsere Jugend sich von solchen Menschen bekehren lässt. Die unsensible Haltung der Gemeinde und ihre Uninformiertheit über den radikalen Islamismus kann und darf der Bevölkerung nicht weiter zugemutet werden“, empört sich FP-Nationalrat Peter Wurm.
Bgm. Posch betont, dass ihr nichts über einen radikalen Hintergrund des Antragstellers bekannt sei. Schon im November habe eine Koranverteilungsaktion stattgefunden, ohne dass es jemanden gestört habe.

Abbruch wegen Gegendemo

Kurz nach Beginn der Verteilaktion am vergangenen Freitag begann im unmittelbaren Nahebereich eine nicht genehmigte Gegendemonstration. Die Demonstranten – ca. 10 Personen – hatten zwei französische Flaggen dabei.
Die Situation konnte von den anwesenden Exekutivbeamten sofort ohne Probleme beherrscht werden. Aufgrund der angespannten Situation erklärten sich die Koran-Verteiler von sich aus bereit, die Aktion zu beenden. Daraufhin verließen auch die Demonstranten ihren Platz.

FPÖ fordert Verbot der Verteilungsaktionen

NR Peter Wurm befürchten, dass die Verteilungsaktionen dazu genützt werden, um Jugendliche für den Dschihad zu rekrutieren. Daher sollten auch in Tiroler Gemeinden keine weiteren Koran-Verteilaktionen mehr behördlich genehmigt werden dürfen", bekräftigte Wurm.

Bgm. Posch lässt offen, ob sich auch in Zukunft Koranverteilungsaktionen zulässt: "Es kann und darf nicht von vornherein einem Antragsteller unterstellt werden, dass er mit seinem angemeldeten Vorhaben „böse Absichten“ hegt, weshalb es auf Grund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen auch nicht möglich ist, ein derartiges „Ansuchen auf Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken“ von vornherein – ohne konkrete und triftige Ablehnungsgründe – zu untersagen", stellt Posch fest und ergänzt: "Auch die Gegendemonstration hätte angemeldet werden müssen."

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