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Christbäume: Trotz Lockdowns ist Verkauf erlaubt

Positive Nachricht: Der Christbaumverkauf ist trotz des Lockdowns erlaubt. | Foto: KK
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REGION. Der Christbaum- und Schmuckreisigkauf bei den heimischen Christbaumbauern ist trotz der Einschränkungen während des neuen Lockdowns möglich. Die Ausgangsbeschränkung gilt für den Erwerb von Adventkränzen und Christbäumen nicht. Die Christbaumbauern wurden entsprechend geschult, um einen Corona-sicheren Einkauf zu gewährleisten. Bäuerliche Verkaufsstände und der Ab-Hof-Verkauf bleiben weiterhin geöffnet.
Die Verkaufsstände und Ab-Hof-Verkaufsstellen dürfen an sieben Tagen die Woche von 6 bis maximal 19 Uhr offen halten. Beim Verkauf im Freien ist von den Verkäufern beim Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen; in geschlossenen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Dem Christbaumkauf beim Produzenten Ihres Vertrauens steht somit nichts im Wege.

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