Gastro-Rauchverbot
Ab 1. November: Wirtshäuser sind jetzt rauchfreie Zone

Es hat sich ausgeraucht: Lange blieb man standhaft, ab 1. November heißt es auch in Gastro-Betrieben "rauchen verboten". Aschenbächer wird man dann in Lokalen vergeblich suchen.
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Die WOCHE Hartberg-Fürstenfeld hat die wichtigsten Infos zum generellen Rauchverbot ab 1. November zusammengefasst.

Ab 1. November tritt das generelle Rauchverbot in Kraft. Das bedeutet, dass an allen öffentlichen Orten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht und konsumiert werden, das Rauchen verboten ist. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen.

Verpflichtende Hinweisschilder

Ausgenommen sind Hotels. Sie dürfen auch künftig abgetrennte Raucherräume einrichten. "Allerdings dürfen dort weder Speisen noch Getränke serviert oder konsumiert werden", betont Peter Bubik von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld.
Er weiß auch: "Betreiber sind verpflichtet, ihre Lokale als rauchfreie Zone kenntlich zu machen.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man allen Räumlichkeiten ausschildert." Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben Gastgärten und Trafiken. Übrigens: Das Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars und Nachtbetriebe.

Leiter des Anlagenreferates der BH Hartberg-Fürstenfeld Peter Bubik:"Jeder Wirt hat dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchverbot von seinen Gästen eingehalten wird."
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Wirt trägt Verantwortung

"Generell hat jeder Wirt selbst dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchverbot von seinen Gästen eingehalten wird", so Bubik. Wer in Verbotszonen trotzdem raucht (dazu zählen auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen), muss mit Strafen von 100 bis 1.000 Euro rechnen. Dem Lokalbesitzer blühen auf Anzeigen hin Verwaltungsstrafen zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro im Wiederholungsfall. "Bei mehrmaligem Verstoß kann es auch zur Gewerbeentziehung kommen", warnt Bubik.

Keine gesetzlichen Kontrollen

Generell seien aber regelmäßige behördliche Kontrollen in der Steiermark laut Gesetz nicht vorgesehen. "Ergibt sich allerdings im Rahmen von Lebensmittel- oder gewerblichen Kontrollen der Verdacht, dass trotz Verbot geraucht wird, haben die Verwaltungsorgane die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen.
Noch keine klare Regelung gibt es für die Lärm- und Anrainerproblematik, wenn Raucher auf der Straße vor Lokalen die nächtliche Ruhe stören.
Positive Erfahrungen als Nichtraucher-Wirtshaus hat Andreas Friedrich, Gastronom und Vertreter der Wirtschaftskammer Hartberg-Fürstenfeld, der sich seit Beginn der Diskussion für eine rauchfreie Lösung entschieden hat.

Gastronom Andreas Friedrich:"Für Betriebe, die in eine 'Übergangslösung' investiert haben, ist die Situation verständlicherweise emotional behaftet." | Foto: KK
  • Gastronom Andreas Friedrich:"Für Betriebe, die in eine 'Übergangslösung' investiert haben, ist die Situation verständlicherweise emotional behaftet."
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Emotion spielt natürlich mit

"Als reines Speiselokal war es für uns wichtig, dass wir eine 'rauchfreie' Zone sind und dadurch den Genuss nicht beeinträchtigen." Die damalige Entscheidung sei für ihn absolut richtig gewesen.
Für Betriebe, die von der Lokalcharakteristik anders positioniert sind, wie Abendlokale, Diskotheken und Co. und in eine "Übergangslösung" investiert haben, sei die Situation - trotz Förderungen - verständlicherweise emotional behaftet, so Friedrich.
Trotzdem glaubt er, dass langfristig gesehen eine klare Entscheidung zum generellen Rauchverbot in der Öffentlichkeit der richtige Schritt ist, "da es dabei auch um die eigene Gesundheit und die der Mitarbeiter geht", betont Friedrich.

Details

  • Das generelle Rauchverbot gilt ab 1. November
  • ab dann auch an allen öffentlichen Orten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht und konsumiert werden.
  • Bei Nichteinhalten blühen Rauchern Strafen zwischen 100 und 1.000 Euro.
  • Lokalbesitzer müssen mit Verwaltungsstrafen zwischen 2.000 bis 10.000 Euro im Wiederholungsfall bzw. mit Entzug der Gewerbeberechtigung rechnen.
  • Mehr Infos auf www.wko.at
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