Schmerzmittel Cannabis – Ja, aber!

v. l. n. r. Obmann Willibald Killian Riedl, OA Janina Dieber, Kassierin Ingrid Pralle
10Bilder
  • v. l. n. r. Obmann Willibald Killian Riedl, OA Janina Dieber, Kassierin Ingrid Pralle
  • hochgeladen von Franz Bergmann

Niemand geringere als Frau OA Janina Dieber von der Schmerzambulanz des LKH Hartberg, eine der diesbezüglich österreichweit anerkannten Expertinnen füllte bei ihrem Vortag im Cafe - Retaurant Pick in Hartberg den Saal bis zum letzten Platz. Und ganz bestimmt bereute niemand der zahlreichen Zuhörer sein Kommen. OA Dieber verstand es ausgezeichnet in ihrer – auch für Laien - sehr verständlichen Ausdrucksweise komplizierte Zusammenhänge bezüglich des „Cannabis – Einsatzes bei Schmerzen“ für alle verständlich zu erklären. So „nebenbei“ ist Frau OA Dieber auch Präsidentin der SHG Schmerz, da sie – gemeinsam mit Willibald Killian Riedl – bewirkt hat, dass diese Gruppe überhaupt entstanden ist.

Medienmäßig ist „Cannabis“ zurzeit ja in aller Munde, trotzdem sind anscheinend diesbezüglich noch etliche Vorurteile offen und auch die Meinungen driften oft weit auseinander. Unbestritten ist auf jeden Fall, dass Cannabis - auf Deutsch übersetzt: die Hanfpflanze, eine Jahrtausend alte Kulturpflanze ist, welche vielseitig eingesetzt wird. Der Hanf, der in der Medizin verwendet wird, heißt Medizinalhanf, was eine spezielle Sorte ist. Die zwei wichtigsten medizinischen Cannabinoide sind das TCH und das CBD. Die Droge macht das THC aus, und zwar deshalb, weil es eine psychische Wirkung hat, das – im Volksmund ausgedrückt: „high“ macht, was Cannabis rechtlich sehr kompliziert macht. So fällt in Österreich jede Form des Cannabis unter die Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes, soll heißen, dass für die Cannabispräparate, die vom Arzt verordnet werden und teilweise TCH haltig sind, ein Suchtgiftgesetz ausgestellt werden muss. Medizinisches Cannabis darf produziert werden, aber nicht von jedem, sondern nur von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und ausschließlich von Gewerbetreibende mit Herstellungserlaubnis oder Handelserlaubnis für Arzneimittel und Gifte (PharmaUnternehmen) vertreiben werden. Die Rezepte, die ausgestellt werden dürfen, sind nur zugelassenen Arzneispezialitäten, wobei „verschreibbar“ nicht heißt, dass sie von der Krankenkasse finanziell unterstützt werden, sondern dass dieses Mittel selbst zu bezahlen sind, was nicht immer ganz billig kommt. Genau genommen gilt in Österreich nicht die Cannabis – Pflanze als Droge, sondern das THC. Laut der Welt – Gesundheitsorganisation (WHO) zählt CBD nicht zu den Suchtmitteln und wird deshalb in Österreich auch nicht als Droge geführt.

Cannabionide sind so gut wie niemals Medikamente der ersten Wahl, können aber einen Gewinn an Lebensqualität für Schmerz- und Palliativpatienten bedeuten. Persönlich glaubt OA DR. Dieber, dass Cannabis ein ganz tolle Substanz ist, die wissenschaftlich noch sehr viel Forschung benötigt, aber viele neue medizinische Erkenntnisse bringen wird. Und wenn das so eine Insiderin, wie es Dr. Dieber vermutet, dann hat das das Ganze schon Gewicht. Frau OA Dr. Dieber ist mit ihrem Team einfach bewundernswert, und die sympathische Art, wie sie sich für die medizinische Nutzung von Cannabis zum Wohle der Patienten einsetzt, verdient größten Respekt und Anerkennung gezollt!

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.