Beim Riesenbärenklau ist Vorsicht geboten
Auch im Bezirk-Hartberg Fürstenfeld wurde die phototoxische Pflanze entdeckt.
Neophyten sind auch in der Steiermark kaum mehr in den Griff zu bekommen. Aufgrund von vermehrten Vorkommnissen, informierte auch die Baubezirksleitung Oststeiermark über die Gefahren des "Riesenbärneklaus". "Neben starker Verbreitung im Bereich der Teichalm, ist der Riesenbärenklau auch im Raum Kaindorf bei Hartberg und Wenigzell zu finden", weiß Naturschutzbeauftragte Lisa Pölzler-Schalk. "Wir möchten die Bevölkerung zur Achtsamkeit aufrufen und auf die Gefahren sensibilisieren." Tief eingeschnittene Blätter und weiße schirmförmige bis zu 80cm große Blütendolden zeichnen die aus dem Kaukasus stammende mehrjährige Pflanze aus. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe von bis zu 5 Metern trägt sie auch den Namen Herkulesstaude.
Vorsicht ist geboten
"Im Gegensatz zum artverwandten Wiesenbärenklau enthalten sämtliche Pflanzenteile des Riesenbärenklaus Pflanzensaft mit stark phototoxischen Eigenschaften", warnt Pölzler-Schalk. Hautkontakt führt in Verbindung mit Sonnenlicht zu starken Verbrennungen und photomutagenen Hautreaktionen. Da die Verbrennungen, die dem dritten Grad ähneln erst 24 bis 48 Stunden nach dem Kontakt auftreten, werden sie oft nicht mehr mit der Pflanze in Verbindung gebracht.
Entfernung durch Experten
"Aufgrund des hohen Verbreitungsgrades mit 80.000 Samenpaaren auf einer einzigen Blütendolde und tiefsitzenden Wurzeln ist die restlose Entfernung äußerst schwierig", so Alfred Ertl von der Berg- und Naturwacht Hartberg-Fürstenfeld.
Bloßes Abmähen der Pflanze würde demnach keine langfristige Wirkung zeigen. Das Ausgraben durch V-förmige Spatenstiche mit 20cm Tiefe im Frühjahr oder im Hersbt wäre zur Zerstörung der Wurzeln am effektivsten.
"Bei der Entfernung sei jedoch größte Vorsicht geboten und unbedingt Schutzkleidung zu tragen", rät Ertl. Besser jedoch sei es den Riesenbärenklau von einem Fachmann entfernen zu lassen. Da die Samen im Boden bis zu acht Jahre keimfähig sind, muss die Beobachtung des Standortes als auch die Bekämpfung mindestens fünf bis sechs Jahre erfolgen.
Meldung der Pflanzen empfohlen
Entdeckte Pflanzen sind grundsätzlich nicht meldepflichtig. Es empfiehlt sich jedoch die Pflanzen dem Grundeigentümer zu melden. Standorte können bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld bekannt gegeben werden.
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