25.11.2016, 12:01 Uhr
Ausweis bei der Wahl nicht vergessen
Achtung! Zur Wahl soll ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden! Ist kein Ausweis vorhanden muss die Wahlkommission zusammentreten und mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob die Person bekannt ist, oder nicht. Dieser Vorgang muss in der Niederschrift protokolliert werden.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise gewählt wird. Das bedeutet, dass die Wahlkarte auch bei Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt mitgenommen werden muss.
0