Feuerwehr: "Neues Gesetz ist überaus hilfreich"

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GAILTAL (schön). Vor kurzem wurde bekannt, dass laut dem neuen Kärntner Feuerwehrgesetz Mitglieder der Feuerwehren bis zum Alter von 70 Jahren aktiv sein dürfen. Aus diesem Anlass hat die WOCHE Gailtaler Feuerwehrkommandanten nach deren Meinung zur angehobenen Altersbeschränkung gefragt.

Unterstützung an Wochentagen

Rudolf Robin, Bezirkskommandant und stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant, betrachtet das neue Gesetz als sinnvoll und hilfreich. "Vor allem von Montag bis Freitag, wenn Schüler, Studenten und Berufstätige verhindert sind, kommt den Feuerwehren dieses neue Gesetz natürlich zugute."

Aus "Pension" holen
Dem stimmt auch Engelbert Wastl, Kommandant der FF Kirchbach, zu. "Ich begrüße das neue Gesetz vor allem deshalb, da es bei uns drei Feuerwehrmänner gab, die in die sogenannte 'Feuerwehrpension' gehen mussten." Sobald das Gestz in Kraft tritt, will Wastl genau diese drei Männer um ihren weiteren Einsatz bieten. "Ich gehe davon aus, dass das Gesetz im Herbst in Kraft tritt."
Auch Michael Miggitsch, Kommandant der FF Arnoldstein, findet die Gesetzesänderung sehr gut: "Ich bin der Meinung, dass sie bei sehr vielen Feuerwehren in Kärnten eine Hilfestellung ist. Viele Mitglieder sind in diesem Alter sicher noch in der Lage, als Reservisten zumutbare Tätigkeiten zu machen."

Zum Gesetz:

Feuerwehrleute können in Kärnten künftig bis zum Alter von 70 Jahren aktiv sein, die Altersbeschränkung von 65 Jahren wird aufgehoben.

Die älteren Feuerwehrleute können dann als Reservisten an Übungen und Einsätzen teilnehmen.

Laut Feuerwehrreferent Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sollen mit der neuen Regelung auch personelle Engpässe abgefangen werden.

Rund 18.000 Einsätze gab es für die Kärntner Feuerwehren im letzten Jahr. In zehn bis zwölf Fällen konnte die Mannschaft wegen Personalmangel nicht ausfahren, sagt Rudolf Robin, stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant.

Die Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes soll noch heuer in Kraft treten.

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