Monatslöhne auf Betrügerkonto überwiesen
REGION (ip). Ein halbes Jahr lang ließ sich eine 23-Jährige aus dem Bezirk St. Pölten Land die Monatslöhne von Mitarbeitern diverser Firmen auf eigene Konten überweisen. Bei 44 Aktionen, wobei es nur 13 Mal beim Versuch blieb, entstand ein Gesamtschaden in der Höhe von rund 103.000 Euro. Von den rund 75.000 Euro, die tatsächlich bei der Frau gelandet sind, ist, ihrer Aussage nach nichts mehr da. Wofür sie das Geld ausgegeben hat? Nur sehr vage Angaben.
Auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten saß neben der Frau auch ihr ehemaliger Lebensgefährte, ein 31-Jähriger aus dem Bezirk Melk. Der Bruder der 23-Jährigen wird in dieser Causa in einer eigenen Verhandlung zur Verantwortung gezogen.
"Bankverbindung geändert"
Die drei Beschuldigten waren bis zuletzt ohne Beschäftigung, weshalb die beiden älteren den Plan entwickelten, E-Mails an Arbeitgeber von Personen, die sie durch Facebook kannten, zu schicken und zu erklären, dass diese ihre Bankverbindungen geändert hätten. Zahlreiche Monatslöhne, teilweise in Höhe von über 4.000 Euro, aber auch Sozialleistungen des AMS NÖ landeten so auf den Konten der Frau, deren Mutter und dem Bruder. Aufgrund der Trennung des Paares stieg der 31-Jährige nach zwei Aktionen aus der kriminellen Geldbeschaffung aus, dem Bruder wird vorgeworfen, dass er sein Konto zur Verfügung gestellt habe, das Geld abhob und es seiner Schwester übergab.
Geschädigt wurden dabei zwischen Juni und Dezember 2018 vor allem zahlreiche Firmen, manche von ihnen mehrmals, nachdem ihnen nicht aufgefallen war, dass etwa die fingierten E-Mail-Adressen den tatsächlichen sehr ähnlich waren, oder nur den Namenszug der Bezugsberechtigten beinhalteten.
Zuspruch in Höhe von 3.485 Euro
Firmen in St. Pölten und Umgebung kamen ebenso zum Handkuss wie Betriebe in den Bezirken Tulln und Melk, in Wienerwaldgemeinden und im Großraum Herzogenburg/Traismauer. Beim Versuch blieb es unter anderem im Gemeindeamt Sieghartskirchen. Einige Opfer schlossen sich mit ihren Forderungen an den Prozess an. Rechtsvertreter Georg Thum bekam so für seine Mandantin den Zuspruch in Höhe von 3.485 Euro.
Das Urteil
Verteidigerin Andrea Schmidt wies auf die verminderte Schuldfähigkeit, die bisherige Unbescholtenheit , aber vor allem auf das umfassende Geständnis ihrer Mandantin hin. Der Schöffensenat verurteilte die 23-Jährige zu zwei Jahren, wovon sie acht Monate hinter Gittern abzusitzen hat. Der 31-Jährige kam mit einer gänzlich bedingten Strafe von acht Monaten davon. Beide erhielten von Richter Markus Grünberger die Empfehlung, sich kooperativ gegenüber der Bewährungshilfe zu zeigen. Staatsanwalt Patrick Hinterleitner akzeptierte das Urteil nach dem Rechtsmittelverzicht der Verteidiger Andrea Schmidt und Josef Schnirzer. Damit sind beide Urteile rechtskräftig.
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