Drogendealer gerieten an verdeckten Ermittler
Mit fast 50 Kilo Cannabis im Wohnmobil von Italien nach Herzogenburg
HERZOGENBURG (ip). Mit 44,5 Kilo Cannabiskraut, das in einem Wohnmobil versteckt war, fuhr ein 29-jähriger Italiener von Perugia (Italien) nach Herzogenburg, wo das Suchtgift um 170.000 Euro in einem Weinkeller den Besitzer wechseln sollte.
Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte Staatsanwältin Maria Lalics insgesamt vier Beteiligte mit dem Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten Suchtgifthandels, wobei der vorsitzende Richter meinte: „Schade, dass die Hintermänner nicht gefasst wurden.“
Unglückliches Angebot
Laut Lalics gab es bereits im Mai 2016 ein erstes Treffen in Wien, bei dem ein bislang unbekannter Mazedonier einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes das Suchtgift anbot. Bei einem weiteren Treffen stellte sich der Hauptangeklagte, ein 41-jähriger Mazedonier, als Hintermann und Besitzer der heißen Ware vor.
In der Folge aktivierte der 41-Jährige den Italiener, sowie einen vorbestraften 40-jährigen Albaner, der einen weiteren Albaner ins Boot holte. Nachdem das Cannabiskraut von dem Italiener und dem 40-Jährigen im Wohnmobil verstaut war, verschlossen sie die Abdeckung des Versteckes mit Silikon, um entsprechende Gerüche nicht nach außen dringen zu lassen.
Handschellen klickten
Während der Italiener, begleitet von seiner nicht eingeweihten Lebensgefährtin, in der Nacht vom 10. auf den 11. September mit dem Wohnmobil nach Österreich fuhr, saßen die beiden Albaner in einem Begleitfahrzeug. Auf einer Tankstelle in St. Pölten wurde das Pärchen von den drei Mitangeklagten erwartet, wo weitere Einzelheiten mit dem Kunden besprochen wurden, bevor es in Herzogenburg zur Öffnung des Versteckes kam und die Handschellen für das Quartett klickten.
Urteil gesprochen
Von dem verdeckten Ermittler schwer belastet, zeigten sich die Angeklagten abschwächend geständig. So meinte der Verteidiger des Italieners Gerold Ludwig zur Rolle seines Mandanten: „Er hat zwar alles gewusst, war aber nur der Fahrer.“ Darüber hinaus, so der Anwalt, sei der Beschuldigte umfassend geständig und habe keine Vorstrafen.
Ihrer Beteiligung und ihren teilweisen Vorstrafen entsprechend verurteilte der Schöffensenat den Mazedonier als Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, den Italiener zu zwei Jahren, sowie die beiden Albaner zu 34 und 30 Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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