Eifersucht führte zu blutigen Übergriffen
Weil sie ihm „wehtat“, wollte ein gehörnter St. Pöltner seiner Partnerin auch Verletzungen zufügen.
St. PÖLTEN (ip/wp). “I bring Di um“, soll der 43-jährige St. Pöltner, ein gelernter Schlosser, immer wieder in einer blutigen Auseinandersetzung mit seiner 52-jährigen Lebensgefährtin geschrien haben. Dabei fügte er der Frau einen 25 Zentimeter langen, tiefen Schnitt im Halsbereich zu, ehe er sie mit dem Stanleymesser im Gesichtsbereich verletzte.
Extrem eifersüchtig
Erst wenige Monate, in denen es bereits zu blutigen Übergriffen des extrem eifersüchtigen Mannes kam, waren die beiden ein Paar. Bereits zu diesem Zeitpunkt verfasste die Frau zwei Abschiedsbriefe an ihre Tochter, in denen sie auf die Möglichkeit hinwies, dass ihr Lebensgefährte sie umbringen könnte.
An größere Mengen Alkohol gewöhnt, begab man sich schließlich auch in der Nacht zum 1. Mai 2011 auf eine Lokaltour durch St. Pölten. Im letzten Lokal gesellte sich der Ex-Freund der Frau dazu und bot an, beide nach Hause zu fahren. Während der 43-Jährige ablehnte, verließ seine Lebensgefährtin mit dem Ex das Lokal. Als der Angeklagte nach Hause kam, war seine Partnerin aber noch nicht da. Vermutet, geahnt, befürchtet, dass sie sich wieder mit dem Vorgänger eingelassen hat, stellte sie der mit 2,7 Promille stark alkoholisierte Mann nach ihrer Rückkehr zur Rede, bevor er zunächst zum Brotmesser griff und anschließend das kleinere Messer holte.
Täter unter Bettdecke
Nachdem er ihr die durchaus lebensgefährlichen Schnittwunden zugefügt hatte, ließ der Mann das blutüberströmte Opfer zurück und verschwand unter seiner Bettdecke, wo er bis zum Eintreffen der Polizei verharrte. Die Frau schleppte sich noch in ein anderes Zimmer, von wo aus sie mit letzter Kraft die Polizei verständigte.
Vor Gericht wollte sich der Beschuldigte nun an nichts mehr erinnern. Er wisse nur, dass er seine Partnerin nicht töten wollte. „Sie hat mir so wehgetan, ich wollte ihr auch wehtun“, versuchte der gehörnte Partner zu erklären, was damals in seinem Kopf vorgegangen sei.
Während der Aussage des Opfers musste nicht nur der Angeklagte den Saal verlassen. Auch die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, als die Frau zu ihrem nächtlichen Ausrutscher mit dem Ex-Freund befragt wurde. Das Urteil der acht Rechtssprecher: absichtlich schwere Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren (nicht rechtskräftig). Staatsanwalt Wurzer gab keine Erklärung ab.
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