Freisprüche im Brandstifterprozess
HERZOGENBURG(ip). Mit zwei rechtskräftigen Freisprüchen endete der Prozess gegen zwei afghanische Asylwerber, denen Staatsanwalt Patrick Hinterleitner aufgrund des Ermittlungsverfahrens zur Last legte, am 23. Mai 2016 in ihrer damaligen Flüchtlingsunterkunft in Oberndorf bei Herzogenburg einen Karton, der auf einem Kasten im Computerraum stand, angezündet und damit einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht zu haben.
Rache als Motiv
Als Motiv ging Hinterleitner davon aus, dass die beiden Jugendlichen (16 und 17 Jahre) Rache geübt hätten, da man ihnen einen Laptop, den der 17-Jährige aus dem Computerraum geholt und in seinem Zimmer versteckt hatte, wieder abgenommen hat.
„Ich ficke das Heim und alle, die dazu gehören“, habe der Ältere laut Zeugenaussagen unter anderem erzürnt geäußert. Den ersten Prozesstermin Ende Februar ließ der Bursche platzen. Über eine Betreuerin erfuhren alle Beteiligten des Prozesses, dass er sich weigere aufzustehen. Diesmal wurde er aus der U-Haft vorgeführt, in der er wegen eines anderen Vorfalls, bei dem er in Wien mit einem Taschenmesser auf mehrere Personen losgegangen sein soll, gelandet war.
Für Freispruch plädiert
Zur Brandstiftung im Flüchtlingsheim, bei dem das Feuer mit einem Handfeuerlöscher bekämpft werden konnte, bekannten sich die beiden Jugendlichen nicht schuldig. Darüber hinaus differierten die Aussagen der Zeugen im Vergleich zum Ermittlungsverfahren, was außer den Verteidigern Oliver Simoncic und Roland Schöndorfer auch den Staatsanwalt dazu brachte, für einen Freispruch zu plädieren.
Urteilsbegründung
Jugendrichter Markus Grünberger begründete das Urteil damit, dass kein Zeuge gesehen habe, wie es zu dem Brand gekommen war. „Wir wissen nicht, wann der Brand gelegt wurde“, so der Richter. Dass die beiden Angeklagten, wie Zeugen behaupteten, den Raum als letzte vor dem Brand verlassen hätten, sei kein Beweis dafür, dass sie den Karton auch angezündet haben.
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