Bürgerliste MIT: "Traismaurer Bevölkerung verdient Klarheit!" -
Aufsichtsbeschwerde gegen Kundmachung der Windkraft-Volksbefragung. ---
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer hat in seiner letzten Sitzung des Gemeinderates auch die Anordnung einer Volksbefragung zum Thema der Windkraftnutzung in Traismauer beraten. Dabei wurde auch die Fragestellung für diese Volksbefragung mit den Gegenstimmen der Bürgerliste MIT wie folgt festgelegt: "Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer im Gemeindegebiet Teilflächen in der Windkrafteignungszone umwidmen, sodass bis maximal 5 Windkraftanlagen (Windräder) durch einen Windkraftbetreiber errichtet werden können?".
Die Bürgerliste MIT hat nun mit einer umfassenden Aufsichtsbeschwerde gegen die Anordnung dieser Volksbefragung und gegen die beschlossene Fragestellung Einspruch erhoben, die Bezirkshauptmannschaft hat dazu als Aufsichtsbehörde bereits ein Prüfungsverfahren eingeleitet. "Unserer Ansicht nach ist die vom Gemeinderat beschlossene Fragestellung rechts- und gesetzwidrig. Die Fragestellung ist nach Ansicht mehrerer befragter Juristen nämlich völlig unklar und lässt viele Interpretationen zu. So ist überhaupt nicht bestimmt, wo und in welcher Ausgestaltung, also zum Beispiel mit welcher Maximalhöhe, Windkraftanlagen nach einem Ja bei der Volksbefragung genehmigt werden sollen. Die Fragestellung ist sogar so unklar formuliert, dass bei einer allfälligen Änderung der Beschlusslage der Nachbargemeinden überall in der bestehenden Widmungszone Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, also etwa auch direkt hinter den Ahrenberger und Eichberger Kellergassen, solange dabei nur Teilflächen der Widmungszone berührt werden. Der Verfassungsgerichtshof normiert jedoch unmissverständlich, dass die Fragestellung klar und eindeutig formuliert werden muss. Dabei ist auch unerheblich, was vorab in Informationsveranstaltungen und Druckwerken veröffentlicht wird. Rechtlich bindend bleibt nur die Fragestellung zu einer Volksbefragung an sich. Bei der beschlossenen Fragestellung ist für die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger jedoch unklar, über welches Projekt, welche Ausgestaltung und ob überhaupt zu einem konkreten Projekt sie befragt werden. Das widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz, dass die gewählte Variante bestimmt und eindeutig bezeichnet werden muss!", erklärt dazu Bürgerlisten-Stadtrat Lukas Leitner.
Ztl.: "Katze im Sack wird es nicht geben!"
Die Bürgerliste MIT hat im Vorfeld der Gemeinderatssitzung darauf gedrängt, dass die Bevölkerung zu einem konkreten Projekt befragt werden soll und eine Fragestellung gewählt wird, die keine Missinterpretationen zulässt. "Unsere Bedenken und unsere Kritik an der Fragestellung wurden aber einfach mit bloßem Achselzucken vom Tisch gewischt. Wir wollen jedoch, dass die Gemeindebürgerinnen und -bürger bei dieser Volksbefragung keine ´Katze im Sack´ kaufen. Leider war auch im Vorfeld der Beschlussfassung aufgrund fehlender Aktenbestandteile zudem keine ordentliche Akteneinsicht möglich. Die bezugnehmenden Akten wurden nämlich von Bürgermeister Pfeffer absichtsvoll zurückgehalten. Das Akteneinsichtsrecht ist aber ein in der NÖ. Gemeindeordnung klar definiertes Recht der Mitglieder des Gemeinderates. Schon allein aus diesem Grund kam dieser Beschluss rechts- und gesetzwidrig zustande! Die Bürgerliste MIT steht natürlich klar zum Grundsatz, dass zu dem Thema der Windkraftnutzung in unserer Gemeinde zuvor die Bevölkerung befragt werden soll. Aber die damit untrennbare Volksbefragung soll redlich und vor allem eindeutig bleiben. Das sind wir allen Beteiligten schuldig!", fordert Leitner.
Ztl.: Volksbefragung soll mit klarer Fragestellung im Zuge der Gemeinderatswahl erfolgen.
Die Bürgerliste MIT erwartet nun die Aufhebung dieses Gemeinderatsbeschlusses. Parallel dazu soll der potentielle Windkraftbetreiber endlich ein konkretes Projekt vorlegen, über das dann später bei einer Volksbefragung mit einer einfachen Ja/Nein-Frage abgestimmt werden soll. Eine allfällige Korrektur des Gemeinderatsbeschlusses unter Beachtung der einschlägigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und auch unter Einhaltung der Bestimmungen der NÖ. Gemeindeordnung kann zudem ohne Zeitdruck erfolgen. Eine spätere Abhaltung der Volksbefragung behindert keine Fristen, es herrscht zu dieser Frage auch keine "Gefahr im Verzug". Die Bürgerliste MIT verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach Volksbefragungen als gesetzwidrig aufgehoben hat. "Ein Aussetzen dieses Beschlusses mit Korrektur der Fragestellung ist ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit, um langwierige Verfahren zur späteren gänzlichen Aufhebung des Verfahrens zur Volksbefragung - auch unter Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch den Verfassungsgerichtshof im Falle einer Anfechtung der Volksbefragung - zu vermeiden. Mit gutem Willen kann die Volksbefragung nach der Vorlage eines konkret ausgearbeiteten Windkraftprojektes rasch neu aufgesetzt werden und etwa gemeinsam mit der Gemeinderatswahl im Jänner 2015 durchgeführt werden", so Leitner weiter.
"Es gilt bei dem Thema der Windkraftnutzung öffentliche Interessen, wie etwa zusätzliche Einnahmen für unsere Gemeinde, mit den Interessen der Landschaftserhaltung, des Tourismus und der Ökologie sorgfältig und keinesfalls voreilig abzuwägen. Dabei geht es auch um berechtigte wirtschaftliche Interessen betroffener Gruppen und auch um die weitere Existenz von über Jahrzehnten gewachsenen Strukturen und Betrieben in unserer Stadtgemeinde, wie etwa den Kellergassen am Eich- und Ahrenberg. Wir wollen keine späteren Überraschungen durch die Hintertüre, die Fragestellung muss daher glasklar, konkret und einfach formuliert werden!", so Leitner abschließend.
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Die Aufsichtsbeschwerde im Wortlaut unter
http://www.cayenne.at/mit/Aktuelle_Informationen_der_Liste_MIT/Aufsichtsbeschwerde_BHStPoelten_Volksbefragung_10102014.pdf
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