Wullersdorf beschloss Abbruchprämie
5.000 für Abbruch eines Hauses
Ein altes Gebäude abreißen und fachgerecht entsorgen kann ganz schön ins Geld gehen. Wullersdorf möchte den Bürgern mit einer Prämie unter die Arme greifen. Mit 11 Stimmen beschloss die ÖVP das Vorhaben ohne Opposition.
WULLERSDORF. "So einfach wie möglich sollten die Regelungen sein", ist es Bürgermeister Richard Hogl ein Anliegen, Abbrüche zu begünstigen. Ignaz Schnötzinger von der FPÖ warnt allerdings vor etwaigem Missbrauch, wenn dann nicht wieder etwas errichtet wird. Auch die SPÖ Wullersdorf unter der Leitung von Gerhard Sklenar fordert eine Klausel, wonach innerhalb von drei Jahren was geschaffen werden soll.
Rücksicht vor Preissteigerungen
Hogl denkt dabei ganz in der Praxis: "Wir wissen nicht, wie sich die Preise für Bauvorhaben weiter entwickeln. Ich möchte nicht eine ausbezahlte Prämie wieder zurückverlangen, wenn irgendwas beim Bauherrn dazwischen kommt, sei es aufgrund der derzeit steigenden Preise, dass noch abgewartet wird oder Trennung, Krankheit - man weiß es nicht. Schlussendlich wollen wir ja alte Ruinen weg haben." Dabei bekräftigt ihn auch Gemeinderat Günther Rohrer, der meint vielleicht so die Flucht in außerhalb liegende Baugründe vermeiden zu können.
Keine Einigung mit Opposition
Nach langer Diskussion ohne Aussicht auf Einigung innerhalb der Sitzung beschloss die ÖVP die Abbruchprämie in Höhe von 5.000 Euro im Alleingang mit 11 Stimmen und sieben Enthaltungen. "Wir haben schon zu viel Zeit verloren. Das ganze jetzt noch einmal in den Ausschuss zurücklegen halte ich für vergeudete Zeit. Die SPÖ hatte nie konstruktive Vorschläge."
Hollabrunn zeigt vor
Auch die Stadtgemeinde Hollabrunn adaptierte die Prämie im Frühjahr 2021, nachdem sie erstmals seit 2019 angeboten wurde. Auch hier werden bei bloßem Abbruch eines Gebäudes 5.000 Euro Prämie ausbezahlt. Falls ein Baubeginn innerhalb von zwei Jahren und eine Fertigstellung von weiteren fünf Jahren erfolgt bekommt der Antragsteller insgesamt 7.500 Euro. Die ausbezahlten Summen orientieren sich nach der Höhe der vorgelegten Firmenrechnungen bis zum Maximum von 7.500 Euro. Nach wie vor sind Entsorgungsnachweise eines österreichischen Entsorgungsunternehmens und Rechnungen über den Abbruch vorzulegen. Die Gebäude müssen vor dem 1.1.1980 zum überwiegenden Wohnzweck baubewilligt sein und ans Kanal- und Wasserleitungsnetz angeschlossen sein.
Anträge in Hollabrunn:
2019: 3 Anträge – gesamt 8.040,--
2020: 5 Anträge – gesamt 12.895,51
2021: bisher 2 Anträge – gesamt 10.020,--
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