Ärger über Formulierung des Hollabrunner Abfallverbandes
Abgabenbescheid liest sich wie Verurteilung

Der Bescheid zur Erhöhung der Müllabfuhr ist nüchtern formuliert (Symbolbild) | Foto: pixabay
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  • Der Bescheid zur Erhöhung der Müllabfuhr ist nüchtern formuliert (Symbolbild)
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Unfreundliche Kommunikation über die Erhöhung der Müllabfuhr veranlasste einen Hollabrunner, der Redaktion der Bezirksblätter zu schreiben.

HOLLABRUNN. "Aus welchem Grund werden wir als Kunden hier so angeschnauzt? Ich finde, wir haben uns eine ordentliche Kommunikation verdient, zumal wir ja verpflichtet sind, an der Müllabfuhr teilzunehmen, aber vielleicht ist ja genau das der Grund", ärgert sich der Hollabrunner (Name der Redaktion bekannt). Dabei geht es ihm gar nicht um die Erhöhung, die hier mitgeteilt wird, sondern um die Art und Weise.

Unhöflich und unverständliches Amtsdeutsch

Beim Lesen des Schreibens habe er das Gefühl, einer Abmahnung oder eine Straftat begangen zu haben. Ohne eine höfliche Anrede und auch ohne einer abschließenden Grußformel. "Da wird einem ein Spruch hingeknallt, irgendwelche Paragraphen, Begründungen und Rechtsmittelbelehrungen, verpackt in einem richtigen Amtsdeutsch. Zum Schluss nur "Der Verbandsobmann" - fehlt nur noch ein "Basta", ist unser Informant entsetzt.

Bescheid ist kein Brief

Das sei alles ganz normal und nach Vorschrift, erklärte Angelika Büchler vom Abfallverband: "Abgabenbescheide werden laut Bundesabgabenordnung §198 ausgestellt. Wie so ein Bescheid auszusehen hat, kann auch auf der Seite der Wirtschaftskammer nachgelesen werden. Dieser Bescheid ist deshalb auch kein Brief und ist am Ende eines Verwaltungsverfahrens als Anordnung der Behörde zu sehen. Bei einer Gebührenanpassung oder bei der Veränderung eines Müllgefäßes werden Abgabenbescheide erlassen." Ein zusätzlicher, freundlich aufgesetzter Brief würde den Kostenrahmen sprengen, wie uns die Leiterin der Verwaltung Sabine Greil ergänzend erklärte: "Ein zusätzliches Blatt Papier für die 44.000 Bescheide würde zusätzliche Kosten verursachen."

Der Bescheid zur Erhöhung der Müllabfuhr ist nüchtern formuliert (Symbolbild) | Foto: pixabay
Anonymisiertes Original-Schriftstück des Abfallverbandes. | Foto: Privat

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