KOMPETENZ FÜR HUNDE
BEZIRK HOLLABRUNN: Wenn der Hund mit dem Herrl geht

- Mit Kira und Luna, zwei Schäfer-Labrador-Mischlingen, dreht Heinz aus Zellerndorf jeden Tag eine große Runde.
- hochgeladen von Josef Messirek
Belästigungen oder Gefährdungen durch Hunde gehen oft auf fehlende Kompetenz des Hundehalters zurück.
BEZIRK (jm). „Ich wurde bei einem Hausbesuch von einem Schäferhund in den Oberarm gebissen, und das in Anwesenheit der Hundehalterin“, berichtet die Zellerndorferin Christa Bussek. „Weil es Winter war und ich warme Kleidung getragen habe, war die Bisswunde nicht so tief. Ich musste aber im Krankenhaus behandelt werden.“ Christa Bussek ist seither bei Hausbesuchen kompromisslos und ersucht Hundehalter, bevor sie ein Haus betritt, den Hund wegzusperren. Fast immer kommt die Antwort: „Aber der Hund tuat ja eh nix!“ Darauf entgegnet sie: „Ich bin von einem Hund gebissen worden, der eh nix tuat.“ Das überzeugt jeden Hundehalter, der Hund wird weggesperrt und sie kann das Haus gefahrlos betreten.
Von Rottweiler angesprungen
Von einem umherlaufenden Rottweiler wurde vor Jahren Gerald Dick aus Obernalb angesprungen. Er konnte sich noch rasch zur Seite drehen, sodass der Hund ihn nur in die Pobacke gezwickt hat, musste aber im Krankenhaus behandelt werden. Willi Ostap aus Zellerndorf wurde ebenso von einem Schäferhund verletzt, der aus dem ankommenden Auto gesprungen und ihm entgegengelaufen war. Die Hundehalterin, die mit dem Auto fuhr, konnte diese Attacke nicht verhindern.
Leine und/oder Beißkorb
Über Verletzungen durch Hunde liegen keine Zahlen vor. „Hundebisse scheinen nämlich in der Statistik nicht auf, sie werden allgemein unter ‚Körperverletzungen‘ geführt“, so Chefinspektor Wolfgang Strobl von der Polizeiinspektion Hollabrunn. Laut NÖ Hundehaltegesetz muss jeder, der einen Hund hält, die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat zu sorgen, dass der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt. „An öffentlichen Orten muss jeder Hundehalter seinen Hund entweder an der Leine führen oder ihm einen Beißkorb anlegen, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie etwa Rottweiler oder Bullterrier brauchen Leine u n d Beißkorb“, stellt Strobl klar.
Hundeabgabe & Hundekennmarken
Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen drei Monaten nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Sie beträgt in Pulkau 21 Euro pro Hund, in Zellerndorf 20 Euro. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential zahlt man im Jahr 80 Euro. Die ausgefolgten Hundekennmarken behalten bis zur Abmeldung des Hundes ihre Gültigkeit. Ebenso ist jeder Hundehalter verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu entfernen.
In Pulkau hat sich die Zahl der gemeldeten Hunde in den letzten fünf Jahren von 156 auf 210 erhöht. „Beschwerden über Hunde werden laufend an uns herangetragen“, berichtet Sabine Siller von der Stadtgemeinde Pulkau. In Zellerndorf sind 310 Hunde gemeldet und es sollen im kommenden Jahr einige Hunde-Sackerl-Spender aufgestellt werden.


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