Sexuelle Belästigung & Baumfrevel

BEZIRK (jm). Ein Zwanzigjähriger war angeklagt, beim „Bacardi Feeling“ am 18.6. in Watzelsdorf eine 19-Jährige sexuell belästigt zu haben. Die Klägerin Sarah S. gab vor dem Bezirksrichter an, von dem erheblich alkoholisierten Mann links und rechts auf die Wange geküsst worden zu sein. „Als er einen Zungenkuss wollte, habe ich ihn weggestoßen. Dann hat er mir zwischen die Oberschenkel gegriffen.“

Die 19-Jährige erzählte ihrem Freund Daniel von der sexuellen Belästigung. Eine Auseinandersetzung bahnte sich an, doch wurde diese durch eine Gruppe von Leuten verhindert. Der Zwanzigjährige entschuldigte sich bei Sarah S. für sein Verhalten.Völlig unerklärlich war für Bezirksrichter Erhard Neubauer, dass es zu einer Rauferei zwischen Unbeteiligten kam. Der zwanzigjährige Dominik Z. fasste den Drittangeklagten Oliver J. am Hals und drückte ihn zu Boden. Den Angriff „bezahlte“ er jedoch mit drei abgesplitterten Zähnen.

„Warum haben Sie den unbeteiligten Drittangeklagten angegriffen?“, fragte Neubauer. „Des is a gute Frage“, antwortete Dominik Z. Das ehöhte Aggressionspotential dürfte auf seine erhebliche Alkoholisierung zurückzuführen sein. Er gestand, etwa 15 bis 20 Mixgetränke konsumiert zu haben. Da alle drei Angeklagten zum ersten Mal straffällig geworden waren und sich tateinsichtig zeigten, konnte der Bezirksrichter eine Diversion anbieten, die von allen angenommen wurde. Aufgrund ihres Einkommens wurden zwei zu einer Strafzahlung von je 670,- Euro und einer zu 230,- Euro verpflichtet.

Baumfrevel

Ein 18-Jähriger Hollabrunner musste sich vor dem Bezirksrichter wegen Baumfrevels verantworten. Er hatte im August eine junge Linde, die in der Brunnthalgasse neu gepflanzt worden war, mutwillig umgebrochen, wodurch der Stadtgemeinde Hollabrunn ein Schaden von 2.500,- Euro entstand. Bei der Einvernahme durch die Polizei hatte der arbeitslose Jugendliche noch die Tat geleugnet, vor dem Richter gestand er sie und bekannte sich schuldig. Da der 18-Jährige kein Einkommen hat, bot ihm Richter Neubauer zur Wiedergutmachung 100 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Doch der Angeklagte schlug die Diversion aus und wollte lieber eine Haftstrafe antreten. Urteil: Zwei Monate Freiheitsstrafe, bedingt.

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