Bezirksgericht Hollabrunn
Trotz Waffenverbot mit Pistole geschossen
Für den Besitz einer Schreckschusspistole trotz Waffenverbots fasste ein Radlbrunner drei Monate bedingte Freiheitsstrafe aus.
HOLLABRUNN (ag). Die Verhandlung mit Richter Erhard Neubauer fing schon gut an, da sich der Angeklagte an keine Vorstrafe erinnerte: "Sie sind rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, weil Sie jemandem mit dem Fuß ins Gesicht traten, der einen doppelten Kieferbruch erlitt. Das schockiert mich schon."
3 Monate Freiheitsstrafe
Schuldig bekannte sich der Angeklagte weil er trotz Waffenverbots eine Schreckschusspistole besaß und damit auch schoss, bat aber um ein mildes Urteil. Er wusste vom Verbot und rechtfertigte sich folgendermaßen: "Ich brachte durch meine Aussage jemanden ins Gefängnis und werde deshalb von der Familie bedroht. Mit der Waffe fühlte ich mich sicherer." Nichts desto trotz verurteilte ihn das Gericht zu einer dreimonatigen bedingten Freiheitsstrafe mit drei Jahren Probezeit. "Wenn Sie sich innerhalb der nächsten drei Jahre was zu Schulden kommen lassen, dann gehen Sie ins Gefängnis", mahnte Richter Neubauer abschließend.
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