Unternehmer als Betrüger vor Gericht

Wegen Betrugs musste sich ein 51-jähriger Bauunternehmer am Bezirksgericht Hollabrunn verantworten. Ein Urteil blieb allerdings aus, weil sich die Zeugin in Quarantäne befand. Nächster Termin ist am 29. März.

HOLLABRUNN. Dem bislang unbescholtenen Unternehmer wird vorgeworfen, für eine in Auftrag gegebene Durchführung eines Weges mit Platten die Anzahlung genommen zu haben und dafür keinerlei Leistungen erbracht zu haben. "Nicht schuldig", plädierte der Angeklagte, weil er mit der Stammkundin sehr oft in telefonischen Verhandlungen war und es auch kein Problem für sie gewesen wäre, bis in den Frühjahr 2021 auf die Realisierung ihres Projektes zu warten.

Nichts Schriftliches, aber viele Telefonate

Es gab keinen schriftlichen Auftrag, lediglich eine Rechnung vom 17.6.20 über das Material, das das Opfer in Höhe von 1.683 Euro auch bezahlte. Der Angeklagte versuche zu erklären, warum es zur Verzögerung des Auftrages kam und weshalb er die erforderlichen Platten erst gar nicht bestellt hatte. "Ja, nein, weiß ich nicht mehr, möchte ich von Ihnen hören", teilte Richter Erhard Neubauer des öfteren dem Angeklagten mit, doch recht logisch formulierte dieser seine Antworten keineswegs, sodass viele Fragen offen blieben.

Ultimatum nach 6 Monaten

Das Material hätte nur gegen einen Aufpreis von 300 Euro geliefert werden können, das das Opfer allerdings nicht bereit war zu zahlen. Sie hätte ihm nach sechs Monaten am 21.12.20 ein Ultimatum gestellt - Geld zurückzahlen oder Auftrag erfüllen. Da der Angeklagte dies aber nicht schriftlich erhielt, wartete er zu. Bis er sich dann am 12.1.21 entschloss, eine Gutschrift auszustellen und am 24.2.21 den Betrag an die "Stammkundin" zurücküberwies. "Sie handelten wie ein Betrüger - Geld kassieren und nichts dafür tun - so schaut das für mich aus", tadelte der Richter und wies auch darauf hin, dass der Unternehmer erst zahlte, als er die Einladung vom Gericht in Händen hielt.

Quarantäne verhinderte Opferaussage

Das Opfer selbst war am ersten Verhandlungstag nicht anwesend, da sie sich in Quarantäne befand. Erst zum nächsten Verhandlungstermin wird sie ihre Aussage tätigen.

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