Verleumdung: Freispruch für Frau
40-jährige soll Ex-Freund verleumderisch der Vergewaltigung bezichtigt haben
BEZIRK HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Eine 40-jährige Kärntnerin, die jetzt im Bezirk Hollabrunn beheimatet ist, musste sich vor dem Landesgericht Korneuburg wegen Verleumdung ihres Exgatten und falscher Beweisaussage vor der Kriminalpolizei verantworten.
Nach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe sie in einem Ermittlungsverfahren der Polizeiinspektion Ravelsbach bei ihrer Vernehmung als Zeugin falsch ausgesagt, indem sie ihren (inzwischen Ex-)Ehegatten verleumderisch der Vergewaltigung bezichtigt habe.
Exgatte wurde freigesprochenDa ihr Exmann in einem vor dem Landesgericht Klagenfurt abgeführten Schöffenverfahren rechtskräftig vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen wurde, habe sich die Angeklagte einer Verleumdung schuldig gemacht - so der simple Gedankengang einer Kärntner Staatsanwältin.
Die Angeklagte bestätigte ihre Aussage vor der Polizei, wonach sie ihr damaliger Gatte mit Gewalt zum vaginalen Geschlechtsverkehr gezwungen habe.
Das Gericht sah die Schuld der Angeklagten nicht als erwiesen an, nicht selten erfolge ein Freispruch, weil Aussage gegen Aussage stehe und (so nicht weitere Beweise vorliegen) der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelte.
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