Wer ist für eine Katze verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für ein Tier beim Halter, das ist jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat, muss aber nicht unbedingt der Besitzer des Tieres sein.
Bei Katzen, die mit ihrem Besitzer im Haus leben und dauerhaft von diesem versorgt werden, ist der Halter klar. Bei verwilderten Tieren und Streunern kann das aber sehr wohl ein Problem sein, denn die haben keinen Halter im eigentlichen Sinn und keiner ist für diese Tiere verantwortlich.
Was sehr viele nicht wissen oder ihnen nicht klar ist: Füttert eine Person über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft fremde, verwilderte oder streunende Katzen, übernimmt diese automatisch die Verantwortung für die Tiere und ist somit auch als deren Halter anzusehen!
Wer also Katzen füttert, die ihm nicht gehören, ist trotzdem für diese verantwortlich, obwohl er offiziell nicht deren Besitzer ist! Somit übernimmt diese Person auch alle Pflichten eines Halters. Die wichtigsten davon sind die Kastrationspflicht, die tierärztliche Versorgung im Krankheitsfall und die Parasitenbekämpfung, falls diese erforderlich ist. Notfalls kann die Behörde dies auch anordnen. Natürlich muss der „Halter“ auch alle Kosten dafür tragen. Die Pflicht auf Versorgung weitet sich auch auf den Nachwuchs unkastrierter Katzen und jeden weiteren„Neuzugang“ aus, der durch das Futterangebot angelockt wird.
Problematisch wird es auch immer wieder, wenn Personen versterben und Tiere zurück lassen. Tiere sind rechtlich als Sache anzusehen und sind somit im Erbe enthalten. Für diese Tiere sind also ausschließlich die Erben verantwortlich! Ist ein Erbe unklar, kann bis zur Abklärung eine „Fremdperson“ mit der Versorgung der Tiere betraut werden. Die anfallenden Kosten für die Versorgung haben jedenfalls die Erben zu tragen!
Anders ist die Situation, wenn wild lebende Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet, aber nicht gefüttert werden. Diese Katzen ernähren sich selbst (Fang von Mäusen, Ratten, etc.), leben eigenständig und haben so gut wie keinen menschlichen Kontakt.
Da sich hier die Population nach dem Futterangebot selbst reguliert, sind diese Tiere von der Kastrationspflicht ausgenommen (Gesetzesbegriff der „bäuerlichen Haltung“).
Achtung allerdings, wenn man eigene Katzen hat und die so füttert, dass auch wild lebende Katzen Zugang zu diesem Futter haben. Somit gelten auch die wild lebenden Katzen offiziell als gefüttert und haben so auch einen Halter mit allen Pflichten.
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