Homeoffice-Regelung sorgt für Sicherheit
Bezirk Hollabrunn: Klare Regeln für Homeoffice
Im Nationalrat wurde der erste steuerliche Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen. Im April folgen die weiteren Regelungen.
BEZIRK HOLLABRUNN. Nationalrätin Eva-Maria Himmelbauer aus dem Bezirk Hollabrunn erklärt, dass es eine Freiwilligkeit auf beiden Seiten braucht. „Weder kann ein Arbeitnehmer verpflichtet werden, noch muss ein Arbeitgeber Homeoffice akzeptieren. Uns war wichtig, dass beide Seiten dem Homeoffice zustimmen müssen und dass beide Seiten auch davon profitieren“, so die Abgeordnete. So wird zukünftig klar geregelt, dass Arbeitnehmer im Homeoffice unfallversichert sind. Zudem erhalten diese eine steuerliche Begünstigung. Arbeitsmittel, welche der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, stellen keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Arbeitnehmer können bis zu 300 Euro jährlich, bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, wie z.B. Schreibtisch, Sessel, Beleuchtung, als Werbungskosten geltend machen. Weiters wird es auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für bis zu 100 Tage im Kalenderjahr drei Euro pro Homeoffice-Tag steuerfrei ausbezahlt werden können.
Gültig für 2020
„Diese Regelung wird bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten“ verkündet Nationalrätin Himmelbauer und berichtet weiter „Die neuen Regelungen werden auch über die Pandemie hinaus gelten. Damit schaffen wir Anreize diese Arbeitsform beizubehalten und steigern insgesamt die Lebensqualität für Pendler aus dem Weinviertel.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.