Springmesser trotz Waffenverbot
Junger Mann kaufte Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker.
(ag). Zu einer Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz kam es am Bezirksgericht Hollabrunn. Einem 33-jährigen Serben wird vorgeworfen, trotz Waffenverbots ein Springmesser im Auto geführt zu haben und einen Elektroschocker, getarnt als Taschenlampe, erworben zu haben.
Springmesser im Auto geführt
Der Angeklagte entschuldigte sich für das Mitführen des Springmessers, er habe es mit dem Auto mitgekauft und keine Zeit gehabt, es zu entsorgen. Ein zweiter Anklagepunkt ist ein Elektroschocker, den er in der Excalibur City mit mehreren LED-Lampen kaufte und nicht wusste, dass diese Lampe auch ein Elektroschocker sei. Bei einer Verkehrskontrolle der Polizei wurden dann die Waffen entdeckt.
Der Angeklagte wurde bereits zwei Mal verurteilt, wegen falscher Zeugenaussage und illegalem Waffenbesitz. Diese Verurteilungen sind aber bereits getilgt.
Teilweise schuldig
Der Angeklagte sieht sich wegen des Springmessers schuldig, allerdings nicht wegen des Elektroschockers.
Er plädiert auf ein mildes Urteil und meinte: „Ich betreibe Kampfsport, da brauch ich keinen Schlagstock oder Elektroschocker und wenn, dann würde ich mir nicht so ein ‚Klumpert‘ kaufen.“ Laut Richter Erhard Neubauer würde dies aufgrund des einen Deliktes nicht relevant sein.
Strafe von 420 Euro
Er verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagsätzen zu je 7 Euro und 70 Euro Pauschalkosten. Der Angeklagte nahm das Urteil an und wird gleich den Betrag mittels Zahlschein bezahlen.
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