Pistolen schützen Jäger
Hollabrunner Jagdaufseher erhielt keinen Waffenpass und klagte beim Verwaltungsgerichtshof.
BEZIRK (ae). Dass in Zukunft rund 35.000 Jägerinnen und Jäger in Niederösterreichs Wäldern neben dem Gewehr laut Höchstgerichtentscheid auch mit Colt oder Pistole ausgerüstet sein dürfen, hat seinen Anfang in Hollabrunn genommen. Da hat nämlich ein Jagdaufseher aus dem Bezirk bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Antrag auf einen Waffenpass gestellt, der ihm verweigert wurde.
Waffe als Selbstschutz
Das wollte der Jäger nicht akzeptieren und klagte dagegen. Nach jahrelangem Verfahren landete der Fall schließlich beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der Anfang Juni urteilte, dass der Hollabrunner Jäger zur Erfüllung seiner jagdlichen Aufgaben eine Kurzwaffe führen darf, womit durch dieses Urteil der allgemeinen Ausrüstung der Jägerschaft mit Faustfeuerwaffen nichts mehr im Wege steht. Bezirksjägermeister Karl Wittmann meint dazu: „Die Faustfeuerwaffe ist ja nicht dafür gedacht, um irgendjemanden im Wald damit zu bedrohen, sondern als Selbstschutz für den Jäger bei der Nachsuche nach angeschossenem Schwarzwild. Wenn man da im Gestrüpp von einem verwundeten Tier angegriffen wird, hat man mit dem langen Gewehr oft keine Chance, sich zu wehren. Wenn ich am Hochstand sitze, brauche ich keine Pistole.“ Laut Wittmann hätte das Urteil in der Praxis aber ohnehin nicht so drastische Auswirkungen, wie es scheint.
Es bleibt alles, wie es war
„Ich kenne Jäger, die auf anderen Bezirkshauptmannschaften den Waffenpass schon bisher ohne Weiteres bekommen haben, nur unsere BH hat sich immer dagegen gewehrt. Das Urteil wird also nicht viel ändern, es bleibt alles, wie es schon bisher war“, so Karl Wittmann. Mit dem Unterschied, dass jetzt auch die Hollabrunner Jäger aufrüsten dürfen, weil es aus der Landesregierung in einer Stellungnahme zum VwGH-Urteil heißt: „Die Bezirkshauptmannschaften werden Anträge auf Waffenpässe künftig im Lichte dieser Entscheidung behandeln.“
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