Ausbildungspflicht bis 18 Jahre!
Pflichtschulabschluss ist zu wenig, eine Ausbildung bis 18 ist Pflicht, ab 2018 treten Sanktionen in Kraft.
BEZIRK (jm). Die Ausbildungspflicht gilt ab Juli 2017 für alle Jugendlichen, die die Pflichtschule im Schuljahr 2016/2017 bzw. danach abschließen. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass laut Schätzung des Sozialministeriums ca. 5.000 Jugendliche jedes Jahr das Bildungs- und Ausbildungssystem in Österreich verlassen, ohne über einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss zu verfügen. AMS begrüßt das neue Gesetz
AMS-Chef Josef Mukstadt begrüßt die Ausbildungspflicht bis 18, weil sie „ein wichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Chancen im Berufsleben ist“. Er sieht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Qualifikation und Arbeitslosigkeit. „Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist für Menschen ohne Berufsausbildung dreimal größer als für gut ausgebildete Fachkräfte. Diese Kluft wird sich durch den Wegfall einfacher Anlerntätigkeiten weiter vergrößern.“
Ohne Pflichtschulabschluss
Das Ausbildungsproblem beginnt aber bereits mit einem nicht vorhandenen Pflichtschulabschluss. „Etwa jeder zehnte beim AMS vorgemerkte Jugendliche im Alter bis 18 Jahre hat keinen Pflichtschulabschluss. Lernschwäche, gesundheitliche Einschränkungen oder ein nicht förderndes soziales Umfeld sind Hauptgründe dafür“, so Mukstadt. Rund 100 Jugendliche im Alter bis 18 Jahre sind beim AMS Hollabrunn vorgemerkt. Knapp die Hälfte davon ist auf der Suche nach einer Lehrstelle, etwa ein Drittel bereitet sich in Orientierungskursen auf eine Berufsausbildung oder einen Arbeitsplatz vor.
Beratung vor Strafen
Strafen bis zu 1.000 Euro (siehe: Zur Sache) für die Nichterfüllung der Ausbildungspflicht werden erst ab 1. Juli 2018 möglich sein. Julius Gelles von der Wirtschaftskammer Hollabrunn setzt bei Jugendlichen, die keine Ausbildung machen wollen, auf Beratung und einvernehmliche Lösung: „Strafen sollten wirklich nur die allerletzte Möglichkeit darstellen. Die mit der Abwicklung betrauten Koordinierungsstellen setzen auf Beratung und Gespräche und versuchen im Einvernehmen im Sinne des Jugendlichen die Sache zu regeln.“
Überzeugungsarbeit
Auch das AMS setzt auf gutes Zureden und Überzeugungsarbeit. „Wenn das geschafft ist, steht für die Jugendlichen ein breit gefächertes Unterstützungsangebot bereit, welches das Arbeitsmarktservice gemeinsam mit verschiedenen Beratungs- und Betreuungsstellen entwickelt hat“, so Mukstadt.
Zur Sache:
•Die Ausbildungspflicht gilt für Jugendliche bis 18 Jahre, die mit Ende des Schuljahres 2016/2017 bzw. danach ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
•Jugendliche AsylwerberInnen sind nicht in die Ausbildungspflicht einbezogen, da sie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht Zugang zu allen Bildungsangeboten haben. Für sie gibt es künftig ein größeres Angebot an Sprach- und Alphabetisierungskursen.
Ausgenommen von der Ausbildungspflicht sind unter anderem Jugendliche, die:
•Kinderbetreuungsgeld beziehen,
•ein Freiwilliges Sozialjahr oder ähnliches absolvieren,
•Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder
•aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine entsprechende Ausbildung absolvieren können.
•Nur wenn Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen bzw. keine Bemühungen hinsichtlich der Bildungslaufbahn ihrer Kinder unternehmen, soll gegen sie Anzeige erstattet werden. Der Strafrahmen beträgt 100 bis 500 Euro beim ersten Verstoß bzw. 200 bis 1.000 Euro im Wiederholungsfall.
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