EU-Verordnung im April
Acrylamid-Verordnung fiel moderater aus, als sie ursprünglich von der EU-Kommission geplant war.
(ae). Weil Acrylamid beim Rösten, Backen und Frittieren entsteht, und zwar je mehr, desto dunkler das Endprodukt ausfällt, wollte die EU-Kommission strenge Regeln erlassen, um Schnitzel, Pommes und Co. in Zukunft so hell als möglich auf den Teller zu bringen. Acrylamid steht nämlich im Verdacht, krebserregend zu sein. Farbkarten in Küchen
Der erste Entwurf der Verordnung war allerdings sehr weitgehend und sah unter anderem vor, dass in allen Küchen Farbkarten hängen müssen, an denen sich die Köche zu orientieren haben. Dazu amtliche Kontrollen, ob die Pommes oder das Schnitzel nur ja nicht zu viel Farbe haben und wenn doch, auch entsprechende Sanktionen zu verhängen.
Als die Bezirksblätter darüber im Sommer berichteten, meinte der Sprecher der Wirte, Karl Riepl: „Das ist weder administrierbar noch kontrollierbar, ich bin sicher, dass das so nicht kommt.“ Er sollte recht behalten. Die endgültige EU-Verordnung, die kürzlich veröffentlicht wurde und im April 2018 in Kraft tritt, sieht zwar nach wie vor Farbtafeln in der Küche vor, enthält aber keinen Strafrahmen, für den Fall, dass es einer nicht tut.
Auf diesen Tafeln sind fünf Bräunungsstufen zu sehen, und es ist festgelegt, ab welcher Farbstufe das Produkt nicht mehr aus der Küche gehen soll. Karl Riepl: „Ich gehe davon aus, dass die Wirtschaftskammer noch erreicht, dass die Tafeln nicht zwingend sein müssen. Gut an der Diskussion ist aber, dass das Bewusstsein für gesündere Garmethoden gestärkt und die Konsumenten sensibilisiert werden. Es ist ja auch sinnvoll, wenn in privaten Haushalten acrylamidärmer gekocht wird.“
Belastung minimieren
Gerhard Bauernfeind, Geschäftsführer von Lamb Weston/Meijer in Hollabrunn sieht sein Unternehmen von der neuen EU-Verordnung nicht betroffen: „Um eine mögliche Acrylamid-Belas-tung so gering wie möglich zu halten, werden unsere Produktionsprozesse schon bisher laufend verfeinert und überprüft. Aus eigenen Untersuchungen und unabhängigen Kontrollen wissen wir, dass wir mit dem Acrylamidgehalt bei unseren Produkten unter den gesetzlichen Forderungen liegen.“
Zur Sache:
Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten und Frittieren, vor allem bei sehr stärkehaltigen Lebensmitteln. Besonders viel davon findet sich in Pommes, Chips, Lebkuchen, Kroketten, Knäckebrot, Keksen und Zwieback. Je dunkler ein Produkt beim Garen wird, desto höher ist der Acrylamidgehalt. Und in Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko durch Acrylamid nachgewiesen.
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