NÖ Jagdverband
Beim Spaziergang Lebensräume der Wildtiere respektieren

Der Wald lockt zurzeit viele Erholungssuchende. Aber es gibt auch hier Regeln zu befolgen. | Foto: sg
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Wildtiere reduzieren Stoffwechsel und sind durch anhaltende Beunruhigung und Erschöpfung gefährdet, da im Winter nicht ausreichend Äsung zur Verfügung steht.

BEZIRK. Im Winter haben Wildtiere vor allem drei Bedürfnisse: Ruhe, Äsung und Deckung. Werden diese nicht ausreichend gedeckt, kommt es zu Wildschäden, hohen Fallwildzahlen oder zum Abwandern der Tiere. Der NÖ Jagdverband appelliert daher, die Vorschriften in den Wäldern einzuhalten, die Lebensräume der Wildtiere zu respektieren, sich im Wald ruhig zu verhalten und Hunde anzuleinen. Solange Menschen jedoch vorhersehbar agieren und in den Revieren auf den angelegten Wegen bleiben, fühlt sich Wild weniger gestört. Um Störungen zu vermeiden, sollten die vorgegebenen Routen und Wege also keinesfalls verlassen werden, da Wildtiere abseits von diesen nicht mit Menschen rechnen und flüchten. Halten sich die Menschen an die Regeln, steht einem ausgedehnten und erholsamen Spaziergang durch Wald und Felder nichts im Wege.

Ausgedehnte Waldspaziergänge

Viele Menschen nutzen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für ausgedehnte Wald- und Feldspaziergänge. Aktuell ist der Boden aufgrund der kalten Temperaturen gefroren und auch der Schnee hart. Das verleitet viele dazu, Felder zu überqueren und querfeldein spazieren zu gehen. Da sie jedoch für Wildtiere aus großer Entfernung sichtbar sind, führt das zu einer Beunruhigung und zur Flucht der Tiere. Rotwild etwa flüchtet oft kilometerweit, bis es sich wieder sicher fühlt. Der NÖ Jagdverband bittet daher die Bevölkerung, öffentliche Wege nicht zu verlassen, Wälder abseits von Forststraßen und Wanderwegen zu meiden und die Einstände der Wildtiere zu respektieren. Sollte es zu einem Sichtkontakt mit Wildtieren kommen, sollten sich Spaziergänger und Wanderer diesen keinesfalls nähern, um eine Beunruhigung zu vermeiden. Gerade in der Dämmerung ist es wichtig, den Tieren ihre Ruhe zu gönnen, damit sie Ruhephasen zur Erholung haben.

Hunde zum Schutz der Wildtiere anleinen

Es kommt leider regelmäßig vor, dass Hunde im Wald frei und ohne Leine laufen. Hunde sollten aber im Interesse der Wildtiere, anderer Naturnutzer sowie zur eigenen Sicherheit beim Spazierengehen immer an der Leine geführt werden. Vor allem abseits der markierten Wege können sie Wildtiere und sich selbst gefährden, wenn sie etwa mit Wildschweinen in Konflikt geraten oder sich bei einem verendeten Fuchs mit Räude oder Staupe anstecken. Viele Hundebesitzer glauben zudem, dass sie ihren Hund jederzeit zu sich rufen können. Wenn ein Hund allerdings ein Wildtier erspäht, folgt er oftmals seinen Instinkten. Dann kann es dazu kommen, dass er ein Stück Wild hetzt und vielleicht sogar verletzt.

Beunruhigung im Sinne der Wildtiere und des Waldes vermeiden

Aufgrund fehlender Äsung müssen die Wildtiere im Winter mit ihren Energiereserven haushalten. Sie reduzieren ihre Bewegungen und senken den Stoffwechsel und die Körpertemperatur ab. Wenn die Wildtiere beunruhigt werden oder aus den Einständen flüchten müssen, brauchen sie jedoch insbesondere bei tiefem Schnee viel Energie, was zu einer Erschöpfung führt, an der das Tier schlimmstenfalls auch verenden kann. Zudem gilt: Je mehr Schnee fällt, desto weniger Äsung steht für die besonders im Winter empfindlichen Wildtiere bereit.

Die verstärkte Freizeitnutzung kann auch ein Faktor sein, der den Verbissdruck erhöht, da das Wild beunruhigt wird oder aufgrund von Beunruhigung nicht auf Äsungsflächen ausziehen kann. Rotwild etwa kann bei Störungen durch z.B. Tourenskigeher in suboptimale Einstände verdrängt werden und dort Verbiss- und Schälschäden verursachen.

Beunruhigung in Gebirgslagen endet oft tödlich

Vor allem dieses Jahr sind aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen zahlreiche Tourengeher unterwegs, die sich auch abseits von Pisten bewegen. Damit gefährden sie nicht nur Menschen, sondern auch Wildtiere, die oftmals in den Tod stürzen, durch Lawinen gefährdet werden oder selbst Lawinenabgänge auslösen. Sie sollten daher Schildern und Markierungen folgen, Wildlebensräume und Ruhezonen großräumig umgehen und während der Dämmerungs- und Nachtzeit Wälder und Berge meiden. Dabei geht es um den Schutz des Menschen, der Wälder sowie der Wildtiere.

Notzeitfütterung zum Schutz des Wildes

Vor allem in Zeiten massiven Schneefalls und damit des Wegfalls von Äsung ist eine zusätzliche Fütterung zum Schutz der Wildtiere dringend notwendig. Daher sind die Jägerinnen und Jäger im Winter in den Revieren im Einsatz und füttern insbesondere in Notzeiten – also in Zeiten, in denen nicht ausreichend natürliche Äsung zur Verfügung steht – zu. Dazu suchen sie die Futterplätze im Bedarfsfall regelmäßig auf, kontrollieren sie und versehen sie mit frischem Futter. Das ist im Sinne der Weidgerechtigkeit für Jäger selbstverständlich, gleichzeitig ist die Fütterung in Notzeiten durch das Jagdgesetz verpflichtend.

Ruhezone 200 Meter rund um Futterstellen

Das Begehen der Fütterungsstandorte ist im Umkreis von 200 Metern verboten, um ausreichend Ruhe für das Wild sicherzustellen. Denn kommt es im Umkreis der Wildfütterungsstandorte zu wiederholter Beunruhigung, kann das zur Vergrämung der Wildtiere oder zu erhöhtem Verbissdruck führen.

Auch Niederwild braucht Äsung und Deckung

Ausreichende Äsung und Deckung sind für das Niederwild in strengen Wintern meist Mangelware. Vor allem Hase und Fasan können in deckungsarmen Feldrevieren leicht in eine Notsituation geraten, die sie zum Abwandern zwingt. Die Jägerinnen und Jäger versuchen daher über das gesamte Jahr, ihnen mittels Biotophege natürliche Äsung und Deckung zu bieten. Wenn sowohl Einstand als auch Äsung in Form von Zwischenfrüchten fehlen oder der Boden mit einer geschlossenen Schneedecke bedeckt ist, bedarf es trotzdem einer zusätzlichen Fütterung. Die Jägerinnen und Jäger beschicken dazu regelmäßig die zahlreichen, gut über das Revier verteilten Futterstellen und Schütten.

Wildtiere nicht füttern!

Die Jägerinnen und Jäger haben die Kompetenz für die Fütterung, sei es die richtige Gestaltung des Fütterungsstandorts oder die artgerechte Futtermischung. Daher wurde den Jägerinnen und Jägern auch der gesetzliche Auftrag zur Notzeitfütterung erteilt. Sie sind in Notzeiten verpflichtet, optimal und revierübergreifend auf die jeweilige Wildart abgestimmt zuzufüttern. Insbesondere das Rot- und Rehwild als Wiederkäuer benötigen spezielle Futtermischungen mit wenig Kraftfutter, um eine Übersäuerung des Pansens zu vermeiden, die für das Wildtier tödlich enden kann. Das passiert etwa beim Zufüttern von Brot.

Eine Fütterung durch Laien oder jagdfremde Personen ist gesetzlich verboten!

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