Landesgericht Krems
Betrunkener am Heimweg attackierte Pkw-Lenkerinnen
Am frühen Abend des 13. Februars herrschte bereits Dunkelheit. Der 38-Jährige aus Gars torkelte betrunken mitten auf der Fahrbahn in Richtung seiner Wohnung. Eine 49-Jährige, die sich mit ihrem Pkw annäherte, bremste und betätigte die Hupe, um den Wankenden zum Ausweichen auf den Gehsteig zu bewegen.
Sprung auf Motorhaube
Dieser reagierte jedoch indem er vor das Auto sprang, das inzwischen angehalten hatte, auf die Motorhaube stieg und schließlich gegen die Kennzeichenhalterung trat. Dazu begann er, die Lenkerin unflätig zu beschimpfen und forderte sie auf auszusteigen. Als der Tobende einen Schritt zur Seite machte, nützte die 49-Jährige die Gelegenheit, um wegzufahren und verständigte die Polizei.
Zünde euch an
Der 38-Jährige setzte den Heimweg fort. Bei einem Fußgängerübergang, unweit des ersten Vorfalls, bremste sich eine 39-Jährige, die mit ihren drei Kindern mit dem Pkw unterwegs war, vor dem Schutzweg ein, den der Betrunkene unvermittelt betreten hatte. Auch diesmal trat der 38-Jährige gegen die Front des Autos. Als die Lenkerin die Seitenscheibe etwas herunterließ, versuchte der Rabiate ihr den Zündschlüssel abzuziehen und schrie, „ich zünde euch an“. Die Kinder im Pkw gerieten in Panik und schrien vor Angst. Auch diese Lenkerin alarmierte die Polizei, die kurz darauf eintraf.
Wenig Einsicht
Jetzt stand der 38-Jährige in Krems vor Gericht und musste sich wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Er zeigte sich wenig einsichtig. Er gab an, die erste Lenkerin hätte ihn mit dem Hupen provoziert, die zweite am Schutzweg sogar leicht angefahren. Deshalb sei er aggressiv geworden. Insgesamt hätte er keinen guten Tag gehabt und vorher einige Biere getrunken.
Die beiden Opfer wirkten im Zeugenstand sehr glaubwürdig und bestätigten die Vorwürfe. Die Richterin verurteilte den bisher Unbescholtenen zu drei Monaten bedingter Haft auf Bewährung und Kostenersatz des Verfahrens. 80 Euro an Schadenersatz für die beschädigte Kennzeichenhalterung der ersten Lenkerin hatte der Beschuldigte bereits bezahlt. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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