Erstmalig vier Ausbildungen an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Horn
Horn. Ab Herbst 2012 starten erstmalig an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege fünf Ausbildungszweige im Bereich Gesundheit und Soziales.
Neben der schon seit über 40 Jahren bestehenden Ausbildung im gehobenen Fachdienst in der Gesundheits- und Krankenpflege werden nun auch ein Pflegehelferlehrgang, die Heimhilfe-Ausbildung, eine verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer, ein Kurs für Praxisanleiter und sogar die Berufsreifeprüfung angeboten. Somit bietet die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Horn gemeinsam mit der Schule für Sozialbetreuungsberufe und der Volkshochschule der Bevölkerung der Region Waldviertel alle Bildungsmöglichkeiten im Gesundheits- und Sozialbereich:
Die Heimhelferin oder der Heimhelfer ist eine ausgebildete Kraft, die betreuungsbedürftige Menschen die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst und ihren Haushalt zu versorgen, unterstützt. Die Ausbildungskosten sind selbst zu tragen.
Das Berufsbild der Pflegehilfe umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten. Hierzu gehören die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Diese Ausbildung ist kostenlos, die Ausbildungskosten übernimmt das Land Niederösterreich.
Praxisanleiter - Weiterbildungslehrgang nach §64 GuKG
Ziel dieser Weiterbildung ist die bestmögliche praktische fachliche, pflegerische Ausbildung und Wissensvermittlung der SchülerInnen, PraktikantInnen der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehelferlehrgängen, Sonderausbildungen sowie die Einschulung neuer MitarbeiterInnen.
Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer/innen zum gehobenen Dienst für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nach §44 GuKG
Personen die eine Berufsberechtigung als Pflegehelfer/in besitzen und die Pflegehilfe in einem Dienstverhältnis durch zwei Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zu gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
Nähere Informationen bekommen Sie unter: 02982/9004-6810 oder per E-Mail: gukps@horn.lknoe.at
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