Katzen: Privatverkauf & verschenken verboten

Die Kätzchen haben Glück: Sie werden von Patricia (21, re.) und Sandra (14) liebevoll aufgepäppelt. (Pflegestelle f. Waldviertler Streunerkatzen). | Foto: privat
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  • Die Kätzchen haben Glück: Sie werden von Patricia (21, re.) und Sandra (14) liebevoll aufgepäppelt. (Pflegestelle f. Waldviertler Streunerkatzen).
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BEZIRK. Vor wenigen Tagen stand eine Schachtel mit drei winzigen Katzerln vor einer Haustüre in Poigen. Das passierte nicht zum ersten Mal. Der Cousin der Hausbesitzerin, Jürgen Tastl (39), wartete geduldig, ob die Katzenmama kommt, dann schnappte er die Katzen und fuhr ins Tierheim Krems. Dort wurden die Winzlinge erst mal versorgt - aber behalten konnte man sie nicht - dazu würden die Kapazitäten fehlen.

Patricia & Sandra helfen

Der Mann fuhr kreuz & quer durch NÖ, keines der vier Tierheime, die er kontaktierte, nahm die Katzen auf. Der berufstätige Mann hat aber Herz, wollte die Tiere nicht elendiglich zugrunde gehen lassen. Da fiel ihm Karin Neulinger - "Waldviertler Streunerkatzen" - ein. Sie nahm die Sache in die Hand und organisierte schnell Hilfe: Patricia Schmöger (21) und ihre jüngere Schwester Sandra (14) aus Kühnring kümmern sich nun rund um die Uhr um die Findelkinder. Das gibt schlaflose Nächte - alle 2 bis 3 Stunden füttern. "Es ist aber schön, sie werden aktiv, fangen zu spielen an", lacht Patricia, gelernte Tierpflegerin und Hundetrainerin. Doch mit zehn Wochen brauchen die Katzenkids ein Zuhause.

Karin Neulinger - "Waldviertler Streunerkatzen"

Karin Neulinger (38), Pädagogin & Psychologin: "Wir als private Tierschutzorganisation (sie macht das bereits seit 12 Jahren) helfen ständig bei Streunerkatzen, generell bei allen Notfällen, dürfen sie theoretisch nun aber weder aufnehmen noch vermitteln. Tierheime dürfen aufnehmen - doch die sind überlastet. Wir arbeiten kostenlos, ohne Zuschüsse. Doch nun gibt es Auflagen, die momentan ein Tierschutzverein nur schwer erfüllen kann. Wir helfen, wenn wir es nicht tun, tut es keiner - aber uns werden die Hände gebunden."

Amtstierärztin Andrea Graf-Laurer

"Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde klargestellt, dass das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Tieren entgeltlich oder unentgeltlich – unabhängig davon ob im Internet oder in Printmedien – durch Private verboten und nur im Rahmen einer genehmigten Haltung (gewerbliche bzw. sonst. wirtschaftlich tätige Tierhaltung) oder durch an die Behörde gemeldete Züchter gestattet ist.
Ein Tierhalter, der seinen Tieren Freigang gewährt, hat diese entweder kastrieren zu lassen oder er ist Züchter. Eine Zucht liegt auch dann vor, wenn die Anpaarung von Tieren nicht verhindert wird.
Spätestens mit dem ersten Wurf hat eine Meldung der Zucht an die Behörde zu erfolgen.
Gemäß § 24a Abs. 3a hat der Halter einer Zuchtkatze das Tier auf seine Kosten mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen."

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