Klage nach Turnstunde: Berufungsurteil ist da
Das Berufungsurteil ist da, das erstinstanzliche Urteil wurde bestätigt! Prozess gewonnen.
Rückblick: Im Turnunterricht einer HAK gab es ein Ballspiel - das Inselspiel. Der angeklagte Schüler war außerhalb der Matten, sein Schulfreund zielte auf ihn, er wich dem Ball aus und rannte rückwärts. Hinter ihm stand eine Schulkollegin, mit der er zusammenstieß - dabei verletzte sie sich am Knie.
Einen Monat vor der 3-jährigen Verjährungsfrist klagte die Schülerin auf insg. 13.000 €, 12.000 € davon Schmerzensgeld und auf die Feststellung, dass der Schulkollege für zukünftige Schäden, was das Knie betrifft, haftet. Das Klagebegehren wurde abgewiesen, der Schüler (vertreten durch Anwältin Isabella Bucher, Kanzlei Lentschig) hat den Zivilprozess gewonnen, aber es ging in die nächste Instanz.
Nun ist das Berufungsurteil da. Anwältin Isabella Bucher: "Die Eltern und der Schüler, welcher sich gerade im Maturajahr befindet, sind überaus glücklich mit der Entscheidung. Auch ich bin froh, dass das Landesgericht Krems die Erstentscheidung des BG Gmünd bestätigt hat. Hätte die Schülerin gewonnen, müsste eigentlich der Sportunterricht in der gewohnten Form umgestellt werden, da das Risiko für die Eltern zu groß ist, mit eventuellen Schadenersatzklagen aus unabsichtlichen Sportunfällen konfrontiert zu werden. Das Berufungsgericht geht von einem spieltypischen Zusammenstoß aus, ohne jegliche Absicht, schon gar nicht als grobes Verschulden. Laut Gericht muss der Schüler, weder beim Inselspiel, noch bei anderen Gemeinschaftsspielen, wenn er auf den Ball fokussiert ist, einen prüfenden Blick vor der Ausweichreaktion setzen.
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