Polizei: Halloween-Verkleidungen ja, Horror-Clowns nein!
Halloween-Fans dürfen sich freuen: Sie können sich trotz des neuen Vermummungsverbots verkleiden. Halloween ist als Brauchtum zu werten, wie auch Krampus-Veranstaltungen - bestätigt Bezirkspolizeikommandant Günther Brinnich. Verkleidungen bei Halloween-Evants fallen nicht unter das Gesetz. Anders ist das bei maskierten Clowns. Gegen Horror-Clowns mit "Waffe" in der Hand würde man vorgehen.
Ein geschminkter Clown - mit aufgesetzten roten Nase - fällt nicht unter das Vermummungsverbot. Bei den Clowns kommt es aber auch darauf an, wie sie sich verhalten.
Schrecken verbreitet
Im Oktober 2016 zeigte sich in Horn beim Kreisverkehr in der Nähe von MC Donalds ein Clown. Ausgerüstet mit Baseballschläger stand er neben der Ortstafel.... Zwei Burschen zückten ihr Handy und schafften es ein Foto zu machen.
Im ganzen Land waren plötzlich zur Halloween-Zeit Clowns aufgetaucht. Letztendlich war der Horner Horror-Clown in allen Tageszeitungen abgebildet.
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