Landesgericht Krems
Sexuelle Kontakte mit minderjährigen Mädchen angebahnt
Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem 26-Jährigen aus dem Bezirk Horn vor, von 2016 bis 2020 über soziale Medien Kontakt zu minderjährigen Mädchen gesucht zu haben. Er versuchte sie zu überreden, ihm intime Fotos zu übersenden und wollte sie auch persönlich kennenlernen. Auch soll er pornografische Darstellungen minderjähriger Personen heruntergeladen, gespeichert und an Dritte weitergeleitet haben.
Geständig
Bei der ersten Hauptverhandlung am Landesgericht Krems zeigte sich der Beschuldigte geständig. Er gab an, seit Jahren unter ständigen sexuellen Vorstellungen und Gedanken zu leiden, die er kaum ausblenden konnte. Er habe jedoch professionelle Hilfe gesucht und befinde sich in psychologischer Behandlung.
Gutachten
Am zweiten Verhandlungstag stand ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten im Mittelpunkt. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher drohte dem Angeklagten. Der Gutachter führte aus, dass der junge Mann zurechnungsfähig sei, jedoch unter einer übersteigerten Sexualität leide, die auch eine schwere Störung des Alltagslebens bedeute.
Behandlung
Der Beschuldigte benötige eine medikamentöse, psychiatrische und psychologische Behandlung. Ohne diese, seien weitere kriminelle Handlungen zu befürchten. Eine Einweisung könne unter diesen Umständen bedingt nachgesehen werden.
Nach dieser Beurteilung fällte die Richterin das Urteil von 15 Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. Die Einweisung wurde mit einer Probezeit von fünf Jahren bedingt nachgesehen. Zudem muss der Verurteilte den Nachweis einer Psychotherapie erbringen und 2400 Euro Geldstrafe zahlen. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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