Landesgericht Krems
Während der Fahrt am Whiskey genippt: Lenker vor Gericht

- Verhandlung in Krems.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Der 58-jährige Bankangestellte aus Wien ist unbescholten und seit 40 Jahren unfallfrei gefahren. Was ihn am 12. April 2020, dem Ostersonntag geritten hat, versucht er am Kremser Landesgericht, wo er sich wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, zu erklären.
Pause in Horn
„Es war mitten im Lockdown. Ich stand unter Druck, wollte raus aus der Stadt, aufs Land nach Raabs/Thaya fahren. Ich kenne die Strecke seit vielen Jahren. In Horn legte ich bei der Tankstelle eine Pause ein. Ich habe ein Bier getrunken und eine Flasche Whiskey für zu Hause gekauft.
Am Whiskey genippt
Während der Weiterfahrt habe ich dann immer wieder einen Schluck genommen. Insgesamt eine Viertelflasche getrunken, eine Kurzschlusshandlung. Kann es mir heute nicht erklären. Ich bekenne mich schuldig, es tut mir sehr leid.“
„Wie hat sich der Unfall abgespielt?“, will der Richter wissen.
„Es muss Sekundenschlaf gewesen sein. Ich habe das entgegenkommende Fahrzeug touchiert und bin im Graben gelandet. Ich bin erst wieder zu mir gekommen, als die Rettungskräfte da waren.“
1,64 Promille
Der Alkotest hatte 1,64 Promille ergeben. Die Anklage listet auf, dass der Beschuldigte zwischen Karlstein in Fahrtrichtung Raabs auf die Gegenfahrbahn geriet und den Pkw einer 84-jährigen Frau aus dem Bezirk Waidhofen am linken Vorderreifen touchierte. Das Unfallopfer erlitt einen Bruch des linken Sprunggelenks, einen Bruch des vierten und fünften Mittelfußknochens, einen Rippenbruch, einen Lendenwirbelbruch und eine beidseitige Lungenprellung.
Das Unfallopfer ließ sich mittels ärztlichen Attests bei Gericht entschuldigen. Die Frau leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, ein Erscheinen vor Gericht als Zeugin sei ihr laut Arzt nicht zumutbar.
Die Verteidigung betonte die Unbescholtenheit des 58-Jährigen, dass er so lange unfallfrei gefahren sei, die Wiedergutmachung des Sachschadens und plädierte auf ein mildes Urteil.
Unbedingte Geldstrafe
Der Richter berücksichtigte die mildernden Umstände und verhängte eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten bedingt auf drei Jahre sowie eine unbedingte Geldstrafe von 7200 Euro. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.