Auszahlung auch bei Kurzarbeit oder Krankenstand
ÖGB Imst informiert: Regelungen zum Urlaubsgeld

Die ÖGB Frauenvorsitzende Alberta Zangl. | Foto: Foto: ÖGB
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„Was viele nicht wissen: Das Urlaubsgeld ist genauso wie das Weihnachtsgeld nicht gesetzlich geregelt, sondern in den jeweiligen Kollektivverträgen verankert und wird nur durch starke Gewerkschaften abgesichert“, klärt die ÖGB Frauenvorsitzende Alberta Zangl auf.

IMST. Wer derzeit in Kurzarbeit ist, kann aufatmen: Zwar ist das Einkommen derzeit etwas geringer - zwischen 80 und 90 Prozent des normalen Einkommens - Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld werden aber auf Basis des Kollektivvertrages, also in voller Höhe des normalen Einkommens vor Kurzarbeit, ausbezahlt. Seit den 1959er Jahren freuen sich Österreichs ArbeitnehmerInnen zweimal jährlich über eine steuerlich begünstigte Sonderzahlung in Höhe eines vollen Bruttomonatslohns bzw. -gehalts. „Der Anspruch gilt unabhängig vom Stundenausmaß und für alle unselbständig Beschäftigten, die einem Kollektivvertrag unterliegen. Das sind in Österreich 98% aller ArbeitnehmerInnen. Diese weltweit höchste Quote verdanken wir den starken Gewerkschaften“, betont auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Ein Blick ins Nachbarland Deutschland zeigt: Das sogenannte „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ ist keine Selbstverständlichkeit. Dort erhält laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung nur rund die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld "verteidigen"

„Das Urlaubsgeld landet nicht selbstverständlich auf dem Konto, sondern muss von uns Jahr für Jahr bei den Kollektivvertragsverhandlungen verteidigt werden. Mittlerweile ist es in Österreich für viele ein wichtiger Lohn- bzw. Gehaltsbestandteil geworden. ArbeitnehmerInnen bessern damit nicht nur die Urlaubskassa auf, sondern füllen das Konto wieder auf oder verwenden es für anstehende Reparaturen“, weiß der ÖGB. Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, bekommt das Urlaubsgeld anteilsmäßig auf die gearbeiteten Monate. Das Urlaubsgeld wird wie das monatliche Einkommen vom Arbeitgeber ausbezahlt – entweder einmalig und dann meist mit dem Junigehalt (bzw. -lohn) ausbezahlt oder auf zwei Etappen im Jahr aufgeteilt. Bei Ende des Dienstverhältnisses haben ArbeitnehmerInnen in Österreich für die gearbeiteten Monate Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Höhe wird daher anteilsmäßig berechnet und ausbezahlt. Auch bei Krankheit oder wie derzeit oft im Fall von Kurzarbeit haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Urlaubsgeld, ebenso wie auf das normale Gehalt oder den Lohn.

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