Tiroler Polizei überprüfte Geschwindigkeitsverhalten in Ortsgebieten und im Freiland

TIROL. Am gestrigen Donnerstag wurde von der Tiroler Polizei landesweit und zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits in den Ortsgebieten und im Freiland überprüft.
Eingesetzt wurden Radargeräte, Lasermessgeräte und Zivilstreifenfahrzeuge. Dort wo es möglich war, wurden die Übertretungen noch an Ort und Stelle geahndet, sonst den Behörden zur Anzeige gebracht.
Insgesamt wurden bei diesem eintägigen Einsatz – die Kontrollen wurden zeitlich gestaffelt durchgeführt - 1.522 Delikte geahndet.

Im Detail wurden dabei:
724 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgenommen und an die zuständigen Behörden erstattet und
798 Organmandate an Ort und Stelle verhängt.
im Ortsgebiet von Walchsee war ein Fahrzeuglenker mit 90 km/h unterwegs
im Bereich einer Autobahnbaustelle in Kramsach wurde ein Pkw-Lenker bei erlaubten 80 km/h mit 148 km/h gemessen, zwei weitere Lenker war in diesem Abschnitt mit 133 bzw 130 km/h unterwegs.

Zusatzinformation:
In den Ortsgebieten sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer anzutreffen: Kinder, Fußgänger, Radfahrer. Aus diesem Grund bedarf es hier seitens der motorisierten Verkehrs-teilnehmer einer besonders hohen Aufmerksamkeit. Vor allem geht es um die verlässliche Einhaltung der Tempolimits.
Der Anhalteweg wird bei Geschwindigkeiten vielfach unterschätzt. Dieser beträgt bei Tempo 50, idealen Fahrbahnverhältnissen und einer optimalen Reaktion des Lenkers insgesamt ca 26 m. Bei Tempo 60 steigert sich der Anhalteweg bereits auf 34 m.

Auswirkung:
Hätte man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h sein Fahrzeug nach ca. 26 m zum Stillstand gebracht, würde an diesem Punkt bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 60 km/h die Restgeschwindigkeit noch ca. 40 km/h betragen!

Appell der Polizei:
„Einmal mehr appelliert die Polizei an die Verkehrsteilnehmer, die bestehenden Geschwin-digkeitslimits einzuhalten und immer auch die Straßen-, Sicht- und Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen. Ungeachtet aller Überwachungsmaßnahmen ist die Eigenverantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers das Um und Auf für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.“

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