Mit richtigem Licht sicher unterwegs

Die Tage werden kürzer und oft trüben Dämmerung, Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen muss auf jeden Fall das Abblendlicht eingeschaltet sein, wer hier auf die richtige Lichtverwendung verzichtet, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Im Falle eines Unfalls muss der Lenker eines unbeleuchteten Pkw außerdem mit einem Mitverschulden rechnen. „Wird eine Person bei einem Unfall aufgrund fehlender oder nicht intakter Fahrzeugbeleuchtung verletzt, hat das als fahrlässige Körperverletzung auch strafrechtliche Folgen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Als Faustregel gilt: Wenn man im Haus oder im Büro das Licht einschaltet, ist es dafür auch auf der Straße höchste Zeit.

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